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AB 194493

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-01

Wortprotokoll

Auch dieses Geschäft ist nicht von grosser politischer Brisanz, es ist eine Regularisierung der bestehenden Praxis, um für Schweizer Versicherer Rechtssicherheit und Transparenz im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft mit Liechtenstein zu schaffen. Es soll also das festgeschrieben werden, was wir in der Praxis bereits machen. Dazu haben wir das Abkommen mit Liechtenstein geschlossen. Das neue Abkommen ergänzt das bereits bestehende Direktversicherungsabkommen, das den Schweizer Versicherern den Marktzutritt grenzüberschreitend nach Liechtenstein gewährleistet - natürlich auch umgekehrt, nur findet dieses Umgekehrte wahrscheinlich nicht statt, weil Liechtenstein kaum eigene grosse Versicherungsgesellschaften hat.

Liechtenstein wird durch das neue Abkommen das geltende Schweizer Recht übernehmen, und es wird in den Solidaritätskreis der schweizerischen Elementarschadenversicherungen eingebunden. Der Anwendungsbereich sowie die Auswirkungen des Abkommens sind sehr eingeschränkt. Einerseits betrifft das Abkommen nur die Versicherungen von Fahrhabe und Gebäuden, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten werden; die kantonalen Gebäudeversicherungen sind entsprechend ausgeschlossen. Das Risiko von Erdbeben wird durch das Abkommen nicht abgedeckt, dasjenige von Erdrutschen oder Steinschlag schon; diese gelten als Elementarschäden. Das Abkommen entspricht der bereits bestehenden Praxis.

Das vom Abkommen erfasste Versicherungsgeschäft der schweizerischen Versicherungsunternehmen in Liechtenstein ist im Verhältnis zum gesamten Geschäftsvolumen der schweizerischen Gesellschaften sehr klein. Das Abkommen hat keine Auswirkungen finanzieller oder personeller Natur auf Bund und Kantone, weil es ausschliesslich auf den privaten Versicherungsbereich begrenzt ist. Der Vollzug des Abkommens erfolgt durch die Finanzmarktaufsichtsbehörden im Rahmen der bestehenden Aufsichtszusammenarbeit gemäss dem Direktversicherungsabkommen mit Liechtenstein. Die Schweizer Versicherer werden, wie gesagt, von erhöhter Rechtssicherheit und von der Transparenz im grenzüberschreitenden Geschäft profitieren. Die heutige Ausgangslage für die Schweiz und die schweizerischen Versicherungsunternehmen bleibt weitgehend unverändert.

Ich beantrage Ihnen ebenfalls, auf dieses Geschäft einzutreten und ihm zuzustimmen, damit wir auch hier eine Pendenz erledigen und die bestehende Praxis regularisieren können.