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Pardini Corrado · Nationalrat · 2016-03-01

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-01

Wortprotokoll

Lieber Kollege Bigler, ich kann Ihnen sagen, dass Lohnverstösse leider grundsätzlich eine Realität sind. In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sieht es so aus: Im Bauhauptgewerbe sind es 30 Prozent der untersuchten Betriebe, die Lohnverstösse aufweisen, im Baunebengewerbe 28 Prozent, im verarbeitenden Gewerbe, in der Industrie, 28 Prozent, und im Reinigungsgewerbe sind es 22 Prozent. Ich könnte so weiterfahren, aber ich empfehle Ihnen, auf die Internetseite des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zu gehen, um diese Fragen im Detail beantwortet zu erhalten; dort finden Sie alle Details über die Verstösse.

Ich kann Ihnen garantieren, dass diese so relevant sind, dass die Sozialpartner gemeinsam gefunden haben, dass die Sanktion in Höhe von 5000 Franken, die heute im Gesetz steht, die abschreckende präventive Wirkung nicht erzielt. Die Sozialpartner haben sich dann gemeinsam auf die Grössenordnung von 30 000 Franken geeinigt. Sie sind in ihren Überlegungen davon ausgegangen, dass hinsichtlich eines Arbeitgebers, der Lohn- und Sozialdumping begeht, die Frage im Raum stehen muss, wie hoch die Strafe sein muss, damit sich das nicht lohnt. Bei 30 000 Franken haben wir eine Schwelle, bei der sich ein solcher Arbeitgeber mit höchster Wahrscheinlichkeit die Überlegung macht: Soll ich jetzt jemanden während einer oder zweier Wochen unterhalb der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen anstellen oder nicht?

Ich persönlich war bei diesen Gesprächen nicht dabei. Aber ich kann Ihnen sagen, dass es gutschweizerische Tradition ist, dass die Sozialpartner bei der Festlegung von Schwellen sehr vernünftig und sehr nahe am Geschehen operieren und entscheiden. Ich habe vollstes Vertrauen in den Schweizerischen Arbeitgeberverband und in die Sozialpartner, dass sie bei der Festlegung der Limite Augenmass und Vernunft haben walten lassen. Die 30 000 Franken haben auch in der Kommission eine Mehrheit von 17 Stimmen - gegenüber 7 Gegenstimmen - gefunden.

Ich hoffe, Herr Bigler, mit diesen Ausführungen Ihre Frage beantwortet zu haben.