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AB 194622

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-01

Wortprotokoll

Lassen Sie mich zu Beginn drei, vier Zahlen nennen. Die Zahl sämtlicher ausgesprochener Sanktionen belief sich im Jahr 2014 auf 4121. Mit der Änderung des Entsendegesetzes hat das nur bedingt zu tun. In 1707 Fällen im Jahr 2014 hätten mit der neuen Regelung Bussen ausgesprochen werden können, die über die heute geltenden 5000 Franken hinausgegangen wären. Im jährlichen Bericht des Seco zu den flankierenden Massnahmen ist die Zahl der vermuteten Verstösse aufgeführt, was Herr Pardini sehr richtig gesagt hat. In rund 60 Prozent der Fälle werden die Vermutungen im Verständigungsverfahren aufgeklärt. Eine hohe Quote der Fälle kann also ganz normal abgewickelt werden.

Die flankierenden Massnahmen sind im Jahr 2004 in Kraft getreten. Seither sind sie in den Jahren 2006, 2010 und 2013 angepasst bzw. optimiert worden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass sich die flankierenden Massnahmen bewährt haben. Wo Missbrauch festgestellt wird, handeln die Vollzugsorgane. Das bestehende Instrumentarium umfasst die dazu nötigen Massnahmen. Die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sind nicht erodiert.

Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um eine punktuelle Anpassung. Die Obergrenze des Geldbetrages für Verwaltungssanktionen soll bei 30 000 Schweizerfranken festgelegt werden. Hierfür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: 1. Lohnverstösse können sich rasch auf eine beträchtliche Summe belaufen. In diesen Fällen soll es für Arbeitgeber nicht attraktiver sein, Bussen zu bezahlen, als die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. 2. Mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen lassen sich die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz besser durchsetzen.

Weshalb soll das Gesetz gerade jetzt angepasst werden? Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 beschlossen, im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt verstärkt zu bekämpfen. Am 18. Dezember 2015 verabschiedete der Bundesrat auch die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Diese Revision stellt einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den verschiedenen an der Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligten Behörden sicher. Damit wird die Missbrauchsbekämpfung über den Bereich Schwarzarbeit hinaus verstärkt, insbesondere können mehr Verstösse gegen das Entsendegesetz und gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge aufgedeckt werden. Der Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen als zentrale Aufgabe, die durch die flankierenden Massnahmen erfüllt werden soll, wird damit verstärkt. Die Erhöhung der Obergrenze der Sanktionen im Entsendegesetz ist folglich in diesem breiteren Zusammenhang zu sehen.

Zusätzlich ist der Handlungsbedarf in Bezug auf die Sanktionserhöhung seit geraumer Zeit erkannt; er besteht nach wie vor und ist somit aktuell. Es ist im Übrigen auch ein Anliegen der Sozialpartner, dass die Sanktionsobergrenze rasch erhöht wird. Anlässlich des Treffens im Mai 2015, das schon erwähnt wurde, haben sich die Sozialpartner für eine rasche Erhöhung der Sanktionsobergrenze ausgesprochen. In der vorberatenden Kommission war eine breite Zustimmung da. [PAGE 61]

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dieser zuzustimmen.