Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-02

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-02

Wortprotokoll

Wir hatten eine Diskussion in der UREK-NR über die Frage der Kleinanlagen, auch weil das relativ viel Aufwand gibt. Man muss mit jedem Betreiber Verträge abschliessen, und vielleicht bockt dann der Netzbetreiber und hat einen Disput mit einem Anlagenbetreiber. Deshalb haben wir Ausnahmen vorgesehen. Die Kommission hat neu mit Artikel 21 Absatz 1bis diese Möglichkeit geschaffen; im bundesrätlichen Entwurf war in Artikel 24 vorgesehen, dass der Bundesrat Kleinanlagen aus der Direktvermarktung ausschliessen kann. Dann stellt sich diese Frage gar nicht mehr. Insofern ist Artikel 21 Absatz 1bis die Lösung für die Kleinanlagen. Dann gibt es somit eine Pflicht für den Netzbetreiber, und es gibt zugunsten der Kleinanlagen einen Schutz.