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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-02

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-02

Wortprotokoll

Ja, Herr Wasserfallen. Die Erhöhung basiert auf einem Beschluss des Parlamentes. Es gibt ein Gesetz, das das Parlament, also auch Sie, verabschiedet hat. Das BFE macht nichts anderes, als bei den Wasserzinsen den parlamentarischen Willen umzusetzen - nichts anderes. Deshalb sagen wir, dass wir das genau anschauen müssen. Dass es nämlich 2019 oder 2020 weiterhin so weitergeht mit einer Erhöhung der Wasserzinsen, ist in diesem Umfeld wahrscheinlich nicht wünschenswert. Nochmals: Auch Sie wissen, dass für die Kantone kein Zwang besteht, den Wasserzins auf das vom Parlament gesetzte Maximum hinaufzuschrauben. Wir wissen aber alle, dass das einfach passiert.

Helfen Sie also hier mit, den bestehenden Wasserkraftwerken in dieser Situation zu helfen. Aber helfen Sie nachher auch mit, das System, bei dem es - hier sind wir uns einig - wirklich ein paar Besonderheiten gibt, zu verbessern. Dann haben wir, glaube ich, eine zukunftsfähige Lösung mit einer Wasserkraft, die effizienter ist als heute.