Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-07
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-07
Wortprotokoll
Ich habe sehr viel Verständnis für das Anliegen von Frau Ménétrey-Savary, und ich werde es auch nicht bekämpfen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass im Erwachsenenstrafrecht in Artikel 388a bereits Präventionsmassnahmen vorgesehen sind und diese Norm ja auch über den Artikel 1 Absatz 2 für das neue Jugendstrafrecht gilt.
Unseres Erachtens ist die Formulierung, wie sie im Erwachsenenstrafrecht gilt, präziser und detaillierter formuliert, und insofern würde ich eher diese Formulierung vorziehen. Ich opponiere aber dem Antrag Ménétrey-Savary nicht.