Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-07
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Antrag Ménétrey-Savary abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Fast in allen Kantonen nimmt der Jugendanwalt heute verschiedenste Funktionen wahr. Er ist Ankläger, er ist Beistand des Jugendlichen, er ist Richter, er ist Vollzugsbehörde. Nach Auffassung der Praktiker hat sich das System sehr bewährt. Allerdings kann man sich unter allgemeinen rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sehr wohl die Frage stellen, die Frau Ménétrey-Savary in ihrem Antrag aufwirft: ob diese Kumulation der Funktionen auch in Zukunft aufrechterhalten werden soll. Genau diese Frage ist denn auch in der Vernehmlassung zum Entwurf einer eidgenössischen Jugendstrafprozessordnung thematisiert worden. Diese Frage muss ausführlich analysiert und diskutiert werden, bevor man einen solchen grundlegenden Systemwechsel, wie im Antrag Ménétrey-Savary vorgeschlagen, in der Jugendstrafrechtspflege vornimmt. Dieser Systemwechsel darf nicht einfach aufgrund dieses Einzelantrages Hals über Kopf im Rahmen der heutigen Debatte erfolgen.
Ich bitte Sie wirklich, diesen Antrag abzulehnen.