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Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-03-02

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Leider können wir dieses Postulat nicht zurückziehen, weil sich die Angelegenheit bekanntlich nicht erledigt hat. Vorweg zur Beruhigung: Das Postulat hat nichts zu tun mit der Abstimmung vom vergangenen Sonntag wegen der zweiten Gotthardröhre; es stammt aus dem Jahre 2014.

Wir verlangen, dass der Bundesrat prüft und Bericht erstattet, ob und wie das Verlagerungsziel gemäss dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz im Sinne der Ausführungen seines Verlagerungsberichtes vom November 2013 ersetzt werden könnte. Der Bundesrat hat sich damit einverstanden erklärt. Inzwischen haben wir in der KVF-NR bereits den Verlagerungsbericht 2015 zur Kenntnis genommen. Insofern hat sich an der Ausgangslage nichts verändert. Wir haben zwar mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass sich inzwischen der Alpentransit beim Schwerverkehr von rund 1,4 Millionen auf 1 Million Fahrten pro Jahr reduziert hat. Das Erreichen des Ziels von Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes aber, bis 2018, also zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels, eine Reduktion auf 650 000 Fahrten zu erreichen, ist aus unserer Sicht und aus Sicht des Bundesrates nach wie vor illusorisch.

An sich haben wir nichts gegen das Verlagerungsziel einzuwenden. Wir haben aber etwas einzuwenden dagegen, dass man in einem Gesetz Illusionen weckt und unerreichbare Ziele festschreibt. Das kann man meinetwegen in einem Parteiprogramm tun, aber nicht in einem Gesetz.

Der Bundesrat hat in seinem neuesten Verlagerungsbericht, dem Verlagerungsbericht 2015, selbst wieder darauf hingewiesen, dass die Zielsetzung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes nur erreicht werden könnte, wenn Massnahmen eingeführt würden, die mit Bestimmungen der Verfassung - unserer Verfassung - oder mit geltenden internationalen Abkommen, nämlich insbesondere mit dem Landverkehrsabkommen, in einem Spannungsfeld stünden. Der Bundesrat hat bereits zweimal auf diese Situation und auf den daraus entstehenden Diskussionsbedarf hingewiesen. Er wiederholt auf Seite 125 seine Feststellung aus dem Verlagerungsbericht 2013, dass aufgrund der aktuellen Messungen das Verlagerungsziel eben nicht erreicht werden könne. Er macht aber gleichzeitig auch darauf aufmerksam, dass die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe durch den Schwerverkehr bis 2020 in erster Linie als Folge der technischen Entwicklung deutlich abnehmen würden. Er stellt die Frage, ob die in der Verfassung verankerte Zielsetzung des Alpenschutzes neben dem Güterschwerverkehr auf weitere Bereiche und Faktoren mit negativen Umweltauswirkungen ausgeweitet werden solle.

Im Sinne einer Auslegeordnung unterbreitet der Bundesrat vier mögliche Optionen: Bei der ersten Option geht es darum, ob man weiterhin den Güterverkehr mit Einbezug der Lieferwagen als Schwerpunkt messen und als Kriterium nehmen will. Bei der zweiten Option geht es darum, ob man alle Verkehrsarten in diese Überprüfung der Verlagerung einbeziehen möchte. Bei der dritten Option geht es darum, ob man den Fokus auf alle Quellen und Formen der Umweltbelastung richten will, also offenbar auch auf Quellen ausserhalb des Verkehrs. Bei der vierten Option geht es [PAGE 127] schliesslich darum, ob man den Fokus nicht auf einen ganzheitlichen Alpenschutz richten sollte.

Wir finden diese Optionen richtig. Wir möchten gerne darüber diskutieren und nicht mehr weiterhin auf einem fixen Ziel von 650 000 Fahrten bis 2018 beharren, das sich aus heutiger Sicht nicht erreichen lässt.

Deswegen sind wir der Auffassung, dass unser Postulat nach wie vor aktuell ist und dass es heute angenommen werden sollte.

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