Guhl Bernhard · Nationalrat · 2016-03-03
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2016-03-03
Wortprotokoll
Der BDP ist die Sicherheit sehr wichtig. Die Strafverfolgungsbehörden müssen moderne Mittel und Werkzeuge haben, um organisierte Kriminalität wie Drogenhandel, Menschenhandel, Mafia usw. bekämpfen zu können. Die Vorlage ist diesbezüglich auf einem guten Stand. Kriminelle können sich bei der jetzigen Vorlage nicht mehr mit Verschlüsselungstechnologien verstecken. Damit man verschlüsselte Technologien wie beispielsweise Skype überwachen kann, braucht es diese Govware. Die Vorlage ist also so weit gut.
Ich nehme an, dass von Ihnen niemand mehr mit dem Betriebssystem DOS arbeitet: Sie gehen mit der Zeit und nutzen die neuesten Systeme, sei es Windows 10 oder Apple. Sehen Sie, die Verbrecher nutzen diese auch. Darum ist diese Vorlage enorm wichtig.
Die wesentliche Differenz zum Ständerat ist die Dauer der Aufbewahrung der Randdaten des Postverkehrs und der Fernmeldedienste. In einem Punkt sind wir uns hoffentlich einig: Es macht keinen Sinn, unterschiedliche Fristen für Post- und Fernmeldeverkehr festzulegen. Doch auf welche Dauer wollen wir uns festlegen? Es ist in der Realität leider so, dass die Aufklärung komplexer Kriminalfälle einiges länger dauert als gewünscht. In der echten Welt geht es bei den Ermittlungen um einiges langsamer, als dies z. B. bei der Sendung "CSI: Miami" der Fall ist. Zuerst muss man in Fällen organisierter Kriminalität lange recherchieren. Gewissen Tätern kommt man erst sehr spät auf die Schliche. Dann ist es so - und das sieht man auch bei den Krimis selten -, dass die Fälle über die Landesgrenzen hinausreichen und man Rechtshilfeersuchen stellen muss, und das dauert sehr lange. Es dauert teilweise Monate, bis man Antworten aus dem Ausland kriegt, und dann ist es gegebenenfalls zu spät.
Strafverfolgungsbehörden und Strafrechtsprofessoren votieren denn auch entschieden für die Speicherung dieser Daten während zwölf Monaten. Die Fernmeldedienstanbieter haben ja Bedenken, dass es was weiss ich wie viel kostet, wenn man die Frist bei zwölf statt bei sechs Monaten festlegt. Ich höre immer wieder Berichte darüber, was für einen grossen Wert die Daten haben und wie viele Daten die Fernmeldedienstleister für sich zu Marketingzwecken speichern. Also sind diese Randdaten - nur wenige Zeichen - ein Klacks, gemessen an dem, was die Fernmeldedienstanbieter für ihr Marketing speichern. Dieses Argument kann man also nicht gelten lassen.
Wie gesagt, der BDP ist die Aufklärung von Verbrechen wichtig. Dazu brauchen wir diese Aufbewahrungsfrist von zwölf Monaten.
Ich bitte Sie, bei diesen Artikeln, in denen es um die Dauer der Aufbewahrung geht, dem Antrag auf zwölf Monate zuzustimmen, also der Minderheit zu folgen.