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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-03

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-03

Wortprotokoll

Es geht hier um die Frage, ob das Büpf den Fernmeldedienstanbieterinnen vorschreiben soll, dass sie ihre Randdaten ausschliesslich in der Schweiz aufbewahren müssen. Dieser Vorschlag stammt von Ihrem Rat. Der Ständerat, der Bundesrat und eine Minderheit Ihrer Kommission sind dagegen.

Ich möchte ein paar Argumente nennen, die gegen eine zwingende Aufbewahrung in der Schweiz sprechen:

Diese zwingende Vorschrift ist für die Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts gar nicht nötig. Es wurde bereits mehrfach erwähnt, dass alle Unternehmen, die in der Schweiz aktiv sind, das schweizerische Recht einhalten müssen, auch das Datenschutzrecht, und zwar ungeachtet dessen, wo die Daten effektiv gespeichert sind. Gemäss Datenschutzgesetz dürfen Personendaten - auch Randdaten - eben nur dann im Ausland aufbewahrt werden, wenn die Gesetzgebung des betroffenen Landes oder andere Garantien einen angemessenen Schutz gewährleisten. Dies gilt auch für die Aufbewahrung der Daten in einer Cloud auf einem Server im Ausland. Es gibt durchaus Staaten, die ein mit der Schweiz vergleichbares Schutzniveau haben. Ein Verbot der Datenaufbewahrung in solchen Ländern ist daher auch völlig unnötig.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. April 2014 zur Vorratsdatenspeicherung wurde erwähnt. Aber weder von diesem Urteil noch vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2015 zu den sogenannten Safe-Harbor-Verträgen mit den USA lässt sich ableiten, dass die Daten in der Schweiz aufbewahrt werden müssen. Übrigens haben sich die EU und die USA vor wenigen Tagen bereits wieder auf einen neuen Rahmen für die Übermittlung personenbezogener Daten von europäischen Bürgern in die USA geeinigt.

Etwas möchte ich auch noch erwähnen: Wenn Sie hier solche besonderen Regeln für diese Daten aufstellen wollen, dann bin ich schon der Meinung, dass es noch ein paar andere sensible Daten gäbe, die dann erst recht auch in der Schweiz aufbewahrt werden müssten. Ich denke an Daten von Krankenversicherungen und überhaupt von Privatversicherungen, von Banken. Wenn Sie jetzt hier Daten zwingend in der Schweiz aufbewahrt haben wollen, dann gäbe es, denke ich, schon noch andere Daten, bei denen Sie umso mehr dieselbe Forderung stellen müssten. Von einer solchen Forderung habe ich aber hier nichts gehört.

Etwas darf man auch nicht vergessen: Die Telekommunikationsdienste werden ja oft von international tätigen Unternehmen bereitgestellt. Die von ihnen benötigten IT-Kommunikationssysteme werden in einigen wenigen Ländern zentralisiert, häufig eben ausserhalb der Schweiz. Deshalb ist es unvermeidbar, dass Randdaten die Landesgrenzen schon mal überqueren und dann auch ausserhalb der Schweiz gespeichert werden. Das gilt umso mehr bei den Anbieterinnen von abgeleiteten Kommunikationsdiensten, also z. B. von Facebook und Twitter.

Ich möchte noch ein wirtschaftliches Argument anfügen. Vergessen Sie nicht, dass die Schweiz sich in den letzten Jahren international einen hervorragenden Ruf im Bereich der Speicherung von Informatikdaten erarbeitet hat, und das vor allem dank den Kompetenzen und der Professionalität in diesem Bereich. Sensible Daten werden also häufig aus dem Ausland in die Schweiz übermittelt, um hier gespeichert zu werden. Für die Entwicklung dieser Branche wäre es inkonsequent, unter Umständen sogar kontraproduktiv, wenn Sie jetzt eine protektionistische Regelung hier im Büpf vornähmen. Stellen Sie sich vor: Wenn andere Länder das Gleiche tun, was jetzt die Kommissionsmehrheit will, wenn also alle Länder sagen, dass die Daten nur bei ihnen gespeichert werden dürfen, dann ist das für unsere Branche schädlich. Protektionismus ist eigentlich normalerweise keine Massnahme, die von einer wirtschaftsliberalen Haltung unterstützt wird. Deshalb sind wir auch im Sinne der Wirtschaftsfreiheit der Meinung, dass eine solche Regelung keinen Sinn macht.

Vielleicht noch ein gesetzestechnisches Argument - das ist zwar nicht das wichtigste Argument, aber ich erwähne es trotzdem -: Das Büpf wäre auf jeden Fall der falsche Ort, um eine solche Regelung einzuführen. Das müssten Sie, wenn schon, im Fernmeldegesetz machen, das wäre der richtige Ort. Wenn Sie die laufende Revision des Fernmeldegesetzes anschauen, dann stellen Sie fest, dass man dort in die genau entgegengesetzte Richtung legiferiert, indem man eben eine Liberalisierung und nicht solche protektionistischen Massnahmen anstrebt.

Zum Schluss noch etwas, was ich die Kommissionsmehrheit zu überdenken bitte: Wenn Sie beschliessen, dass die Daten in der Schweiz gespeichert werden müssen, dann müssen Sie einfach auch ganz ehrlich sagen, dass Sie das gar nicht kontrollieren können. Das müssen Sie einfach sagen - das ist so. Jemand müsste mir sagen, wie Sie kontrollieren wollen, dass diese Daten tatsächlich in der Schweiz gespeichert werden. Die zuständige Behörde hat ja gar keinen Einblick in die Netzarchitektur der Fernmeldedienstanbieterinnen. Sie müsste diese dann zwingen, ihre Netzarchitektur so zu gestalten, dass die Randdaten auch nach einem Transit ins Ausland am Schluss wieder in die Schweiz gelangen. Niemand kann aber kontrollieren, ob einer solchen Verpflichtung auch nachgekommen würde, nämlich indem alle Randdaten im Ausland gelöscht würden und sie am Schluss wieder in die Schweiz geholt würden. Man müsste hier eine Selbstdeklaration der Anbieterinnen vorgeben und sich darauf verlassen können. Aber echt kontrollieren, das müssen Sie ehrlich zugeben, können Sie diese Vorgänge nicht.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Minderheit der Kommission zu unterstützen und damit auch die Haltung des Ständerates und des Bundesrates.