Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-03
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-03
Wortprotokoll
Ich verstehe, dass es schwer nachvollziehbar ist, wenn man feststellt, dass es in unserem Land im Umgang mit besonders gefährlichen Straftätern je nach Kanton unterschiedliche Konzepte, unterschiedliche Praktiken gibt. Im Bericht, den wir aufgrund des Postulates Amherd erstellt haben, wurde ja auch deutlich, dass es Lücken gibt, dass es Defizite gibt. Ich denke, das hat sich in diesem Bericht deutlich gezeigt. Es gibt auch unterschiedliche Praktiken in den Kantonen und in den Konkordaten.
Jetzt stellt sich einfach die Frage: Was machen Sie jetzt, nachdem Sie das so festgestellt haben? Wie reagieren Sie? Was tun Sie?
Es handelt sich hier um einen Bereich, der in der Kompetenz der Kantone liegt. Jetzt ist die Frage: Will der Bund hier etwas an sich reissen? Will der Bund hier selber legiferieren? Oder gehen wir davon aus, wie das halt in unserem föderalistischen Staat ist, dass das, was in der Kompetenz der Kantone liegt, auch von den Kantonen gemacht werden muss und auch in ihrer Verantwortung ist und in ihrer Verantwortung bleibt?
Da ist der Bundesrat halt schon der Meinung, dass es keinen Anlass gibt, jetzt an der Kompetenzordnung etwas zu verändern, zumal - das darf ich sagen - die Kantone diesen Bericht sehr ernst genommen und auch bereits gehandelt haben. So hat z. B. im November 2014 die KKJPD ein gemeinsames Grundlagenpapier für den schweizerischen Sanktionenvollzug verabschiedet, welches die Risikoabklärung, den Vollzugsprozess und den interkantonalen Informationsaustausch bei besonders gefährlichen Straftätern einschliesst. Ausserdem hat die KKJPD die Schaffung eines schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug beschlossen. Dieses wird sich um die Koordination und Harmonisierung im schweizerischen Justizvollzug kümmern. Das Zentrum wird zur nationalen Plattform für die Dokumentation von Prognoseinstrumenten, mit denen Straftäter mit erhöhtem Risiko erkannt werden können. Es wird auch Empfehlungen, Standards und Richtlinien zuhanden der Vollzugsbehörden erlassen. Die Betriebsaufnahme dieses Kompetenzzentrums ist für Mitte 2018 vorgesehen.
In allen Kantonen der Deutschschweiz wurde die Einführung des Konzepts "Risikoorientierter Strafvollzug" auf Konkordatsebene beschlossen und teilweise bereits in die Wege geleitet.
Das sind die Überlegungen, wie sie sich halt auch der Bundesrat macht, wenn es angesichts der föderalistischen Organisation unseres Landes darum geht, Aufgaben und Kompetenzen dort zu belassen, wo sie hingehören und wo über die betreffenden Fragen gemäss Verfassung auch entschieden wird.
Der Bundesrat begrüsst selbstverständlich, dass die Kantone und die Strafvollzugskonkordate Massnahmen zur Optimierung der geltenden Praxis, gerade im Bereich der gefährlichen Täter, getroffen haben und daran sind, diese umzusetzen. Wir werden das auch gerne begleiten. Wir sind in engem Kontakt mit den Kantonen, wir unterstützen sie, sowohl fachlich wie auch finanziell. Wir sind aber aufgrund des Föderalismus - das ist das Argument, das ich hier halt einfach betonen muss - der Meinung, dass ein regulatives Eingreifen auf Bundesebene nicht angezeigt ist. Das ist ein Unterschied zwischen unserer Haltung und der Haltung Ihrer Kommission. [PAGE 153]
Wir beantragen Ihnen, diese Motion abzulehnen, auch aus Respekt vor dem Föderalismus, aus Respekt vor der Arbeit der Kantone. Das sind die Gründe des Bundesrates, die Ablehnung der Motion zu beantragen.