Frehner Sebastian · Nationalrat · 2016-03-03
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-03
Wortprotokoll
Ich habe dieses Postulat eingereicht, um Zwangsehen zu bekämpfen. Es ist schlimm, wenn ein Mann oder eine Frau dazu gezwungen wird, jemanden zu heiraten, den sie oder er nicht heiraten möchte.
Ein Ansatz wäre es, ein Mindestalter beim Familiennachzug infolge Heirat einzuführen. Deshalb möchte ich den Bundesrat beauftragen zu prüfen, ob dies eine geeignete Massnahme sein könnte, um gegen Zwangsehen vorzugehen.
Die Stellungnahme des Bundesrates ist einigermassen ernüchternd: Sie gibt eigentlich gar keine Auskunft darüber, ob eine solche Überprüfung Sinn machen könnte oder nicht. Der Bundesrat gibt nur die heutige Rechtslage wieder, aber die kenne ich ja auch. Er sagt zudem, dass die Migrationsbehörden seit 2013 ein Ehegesuch sistieren, wenn ein Verdacht auf eine unfreiwillige Heirat besteht. Dann sagt er noch, dass es noch irgendein Programm gibt, mit dem irgendwelche Leute für dieses Thema sensibilisiert werden sollen - wir kennen ja diese Programme! -, und dass man noch nicht sagen könne, ob all diese Massnahmen etwas nützen würden.
So sieht eine sorgfältige Prüfung eines Vorstosses eines Volksvertreters nicht aus! Auf meine Idee der Einführung eines Mindestalters geht der Bundesrat gar nicht ein. Dabei gibt es ein solches bereits in den Niederlanden und in Dänemark, also in Ländern, die uns in einigem doch ziemlich ähnlich und bewiesenermassen keine Bananenrepubliken sind. Deshalb wäre aus meiner Sicht eine seriöse Überprüfung dieser Frage nötig.
Nochmals kurz zur Begründung meines Vorstosses: In patriarchalisch geprägten Gesellschaften ist es oft so, dass Paare sehr jung heiraten. Dies hat ganz unterschiedliche Gründe. Die bei ihren Eltern lebenden Jugendlichen ziehen oft nach der Heirat direkt mit ihrem Ehepartner zusammen und sind sich kein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben gewohnt. Dagegen ist an und für sich überhaupt nichts zu sagen. Störend ist das Ganze nur, wenn die Eheschliessung nicht auf Freiwilligkeit beruht. Ein Mindestalter würde wohl gewährleisten, dass Personen, die infolge Heirat in die Schweiz nachgezogen werden - so heisst das halt technisch -, mehr Lebenserfahrungen haben, besser ausgebildet sind und sich deswegen auch eher einer Zwangsheirat widersetzen könnten.
Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu meinem Postulat.