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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-03-03

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-03-03

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen eine Geschichte erzählen: Letzte Woche war ich in einem Restaurant und wollte ein Bier bestellen. Der Beizer meinte: Ja gerne, das kostet dann 20 Franken. Da habe ich schon noch gestaunt. Es mag Sie wenig überraschen, dass ich diesem Restaurant, diesem Spunten, den Rücken gekehrt habe und mein Glück in einem anderen Restaurant nebenan suchen wollte. Doch auch hier wollte die Beizerin 20 Franken für die Stange. Auf meine Bemerkung, das sei schon sehr teuer, meinte sie, ja, das sei der kantonale Mindesttarif, sie dürfe mir das Bier nicht billiger verkaufen. Da habe ich also leer geschluckt. So ging ich gestern, als ich wieder einmal Lust auf ein Bier hatte, halt in den Nachbarkanton. Als ich im "Rössli" eine Stange bestellen wollte, teilte mir der Beizer mit, nein, er dürfe mir kein Bier ausschenken, er dürfe mich nicht bedienen, er dürfe nur Kunden aus dem eigenen Kanton bedienen.

Selbstverständlich ist das ein Märchen, es ist ein absurdes Märchen. Aber es widerspiegelt eins zu eins die Situation, die Realität im Notariatswesen in vielen Schweizer Kantonen. Noch schlimmer ist: Notariatsleistungen lassen sich nicht substituieren, ein Bier hingegen schon.

Das heutige Notariatswesen ist in vielen Kantonen eine geschützte Werkstatt. Notare erhalten für eine vom Staat festgelegte Leistung einen fixen, einen überhöhten Mindesttarif. Wo gibt es so etwas, dass ein Unternehmer die Preise seiner Konkurrenten nicht unterbieten darf, weil ihm das der Staat verbietet? Das ist nicht liberal, das ist groteske Planwirtschaft. Im Notariatswesen gibt es fast keinen Wettbewerb, weder was die Qualität noch was die Preise anbelangt: Es ist ein staatlich verordnetes und geschütztes Kartell.

Das heutige System dient einzig und alleine dazu, die Pfründe der Notare zu sichern. Wer zahlt hierfür die Zeche? Es sind, das weiss jeder, der schon einmal ein Haus gekauft [PAGE 158] hat oder an einer Erbschaft beteiligt war, die Konsumentinnen und Konsumenten oder besser gesagt: die Zwangskonsumenten. Warum sollen Anwälte und Bäcker in der ganzen Schweiz tätig sein dürfen, Notare aber nicht? Das macht überhaupt keinen Sinn. Das ist groteske Strukturerhaltung, und es ist auch eine stossende Verletzung des Binnenmarktgesetzes. Es ist übrigens keine Frage von links oder rechts, ob man dieses Anliegen unterstützt. Es ist eine Frage des gesunden Menschenverstands. Sowohl die Wettbewerbskommission wie auch der Preisüberwacher kritisieren das heutige System regelmässig. Es ist eben weder liberal noch konsumentenfreundlich, sondern es ist ein alter Zopf, den wir heute abschneiden sollten.

Es ist ein Postulat, keine Motion. Der Bundesrat ist auch bereit, es entgegenzunehmen. Was ich mit diesem Postulat fordere: "Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie eine schweizweite Liberalisierung des Notariatswesens mit einem möglichst freien, interkantonalen Wettbewerb umgesetzt werden kann." Wer ist dagegen? Es sind die freiberuflichen Notare selber, die mit den Mindesttarifen sehr gut leben. Es sind jene Kantone, die im Amtsnotariat das kleinere Übel sehen als im freiberuflichen Kartellnotariat. Was ich aber stattdessen möchte, ist ein freier Wettbewerb. Der Staat soll definieren, für welche Leistungen und Urkunden ein Notar beigezogen werden muss. Die Notare dürfen diese Leistungen in der ganzen Schweiz zu freien Tarifen anbieten. Die Folgen werden eine bessere Dienstleistungsqualität und tiefere Preise sein.

Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen.