preparatory:AB 195344
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-07
Wortprotokoll
In den Jahren 2012 bis 2015 wurde die folgende Anzahl Auslandeinsätze geleistet - gezählt werden die "Zivis", die einen Einsatz begonnen haben -: 2012 waren es 160, im Jahr 2013 waren es 125, im Jahr 2014 waren es 135, und 2015 waren es 126. Die Anzahl Auslandeinsätze ist damit über die gesamte Dauer rückläufig, seit 2013 aber stabil. Das hat damit zu tun, dass die Anforderungen an die "Zivis" und Einsatzbetriebe in den letzten Jahren gestiegen sind. Die laufende Revision von Zivildienstgesetz und Zivildienstverordnung wird die Anforderungen weiter erhöhen und die Sicherheit sowie den Nutzen der Auslandeinsätze steigern.
2015 wurden in den folgenden Ländern Einsätze geleistet: auf dem afrikanischen Kontinent in den Ländern Ägypten, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Ghana, Guinea, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Madagaskar, Malawi, Marokko, Rwanda, Simbabwe, Tansania, Togo und Uganda - also auf dem ganzen Kontinent -; in Süd- und Mittelamerika inklusive Karibik waren es elf Länder, in denen Dienst geleistet wurde; in Asien wurde auch in etwa zehn Ländern Dienst geleistet, zudem auch in Armenien, Georgien, Jordanien, Moldawien, Tadschikistan und in der Ukraine.
Die Auslandeinsätze des Zivildienstes werden auf die Ziele der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe abgestimmt. In diesem Rahmen sind vielfältige Einsatzmöglichkeiten vorhanden, wie gesagt, z. B. die Unterstützung von Infrastrukturprojekten, die Mitarbeit an medizinischen Projekten oder Projekten des Umweltschutzes, aber auch sozialpädagogische Arbeiten. Die Kosten für den Erwerbsersatz sind für Einsätze im In- und Ausland gleich. Der Einsatzbetrieb bezahlt das Taschengeld für den "Zivi" und die Spesen. Der Einsatzbetrieb bezahlt auch eine Abgabe an den Bund für die erhaltene Arbeitskraft. Für die Verwaltung fallen bei Auslandeinsätzen zusätzliche Kosten an, weil die Anforderungen an Auslandeinsätze höher sind. Bevor Auslandeinsätze bewilligt werden, klärt die Vollzugsstelle die Eignung des "Zivis" und die Sicherheitslage vor Ort. Laufende Einsätze überwacht sie mittels eines Reportingsystems. Dies verursacht einen Zusatzaufwand von insgesamt etwa 50 Stellenprozenten. Diese Personalvollkosten von rund 75 000 Franken ergaben im Jahr 2015 etwa 600 Franken an zusätzlichen durchschnittlichen Kosten pro Auslandeinsatz.