Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-07
Wortprotokoll
Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, welche bis zum 28. September 2015 befristet waren, wurden vom Parlament am 26. September 2014 ins ordentliche Recht überführt und bis zum Inkrafttreten der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren, längstens bis zum 28. September 2019 verlängert. Mit der Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren sollen sie dann unbefristet gelten. Bei einer Ablehnung dieser Vorlage bleiben die entsprechenden Änderungen nur bis zum 28. September 2019 in Kraft. Sollten sie über dieses Datum hinaus verlängert werden, würde dies eine neue Gesetzesvorlage nötig machen.