Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-07
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-07
Wortprotokoll
Ein Betreibungsamt kann heute nur Auskunft über Betreibungen erteilen, die bei ihm selbst eingeleitet worden sind. Da es in der Schweiz zurzeit noch immer über 400 Betreibungsämter gibt, ist dies eine unbefriedigende Situation. Der Bundesrat hat deshalb das Postulat 12.3957 zur Annahme beantragt.
Auch wenn es auf den ersten Blick einfach erscheint, die Register aller Ämter zusammenzuführen und einen gesamtschweizerischen Betreibungsregisterauszug zu erstellen, stellen sich bei einer genaueren Betrachtung vor allem drei heikle Fragen.
Erstens beinhaltet ein Betreibungsregisterauszug sensible Personendaten. Es muss also sichergestellt sein, dass es durch die Zusammenlegung der Register nicht zu Fehlzuweisungen kommt. Das bedingt die Einführung eines neuen, eindeutigen Personenidentifikators, was datenschutzrechtlich wiederum verschiedene Probleme aufwirft.
Zweitens muss geklärt werden, wer in Zukunft für die Daten verantwortlich sein soll: der Bund oder die Kantone? Zudem ist ein solches Projekt mit grossem finanziellem Aufwand verbunden. Deshalb muss sauber geklärt sein, wer für einmalige und wer für wiederkehrende Kosten aufkommen soll.
Drittens arbeiten die Betreibungsämter heute mit ganz unterschiedlichen Softwareprodukten. Sollen die betreffenden Systeme miteinander verbunden werden, wäre das erfahrungsgemäss - wir haben ein paar Erfahrungen - ein anspruchsvolles Unterfangen. Immerhin wurde der Betreibungsregisterauszug per 15. April 2014 schweizweit standardisiert. Zumindest eine Grundvoraussetzung für den Datenaustausch zwischen den Ämtern wäre damit erfüllt.
Mein Departement ist zurzeit daran, den verlangten Prüfbericht zu erstellen und alle diese Punkte abzuklären. Der Bundesrat wird den Bericht voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschieden können.