Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-03-07
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-03-07
Wortprotokoll
Wir haben vor nicht allzu langer Zeit im Parlament ein neues Auslandschweizergesetz angenommen. Es setzt einige Prioritäten, was die Auslandschweizer betrifft, zwei davon betreffen die aktive Beteiligung der Auslandschweizer am politischen Leben in der Schweiz sowie ein Thema, das wir am Mittwoch behandeln werden, nämlich das Recht auf Information und die Pflicht des Bundes, die Auslandschweizer regelmässig zu informieren.
Konzentrieren wir uns heute auf die Frage der Stimmbeteiligung. Wir wissen, dass die Zahl der Auslandschweizer stetig wächst. Es sind jetzt über 750 000 Personen. Wir wissen, dass eine bedeutende Anzahl der Auslandschweizer nicht permanent Auslandschweizer sind, sondern es sind Schweizer, die ins Ausland gehen und nur ein paar Jahre dort bleiben. Es gibt also auch eine Rückkehr von Auslandschweizern in die Schweiz zu verzeichnen. Insbesondere diese mobilen Auslandschweizer haben ein Interesse daran, sich während ihres Auslandaufenthalts weiterhin an unserem demokratiepolitischen Leben zu beteiligen. Darüber haben wir vor einiger Zeit eine Diskussion geführt. Die Anzahl der registrierten stimmberechtigten Auslandschweizer wächst auch, es sind jetzt 147 000 Personen. Man muss aber beachten, dass die Anzahl der Stimmenden in den letzten Jahren wieder abgenommen hat. Warum? Weil es für diese Auslandschweizer viel schwieriger geworden ist, sich tatsächlich an unserem demokratiepolitischen Leben zu beteiligen, weil die Zusendung der Wahlunterlagen relativ spät erfolgt, manchmal zu spät, und sie so gar nicht in der Lage sind, ihre demokratischen Rechte auszuüben.
Das sollte uns Sorgen machen. Wir würden nicht akzeptieren, dass sich einige unserer Landsleute hier im Lande aufgrund von technischen Problemen nicht an unserer Demokratie beteiligen könnten. Die gleiche Besorgnis sollten wir für die Auslandschweizer aufbringen. Sie haben - wie jeder Schweizer - das Recht, sich daran zu beteiligen.
Um das technische Problem der zu langen Zeitdauer zu lösen, die für die Hin- und Rücksendung des Materials benötigt wird, gibt es eine einzige Lösung - das wissen wir seit Jahren -: das E-Voting, die elektronische Stimmabgabe. Einige Kantone haben schon lange damit angefangen. Wir wissen, dass der Bund bestrebt war, für die Nationalratswahlen 2015 diese Möglichkeit flächendeckend für alle Auslandschweizer einzuführen. Das geht mindestens aus der Stellungnahme des Bundesrates von 2011 zur Motion Fässler Hildegard 11.3879 hervor. Darin hat der Bundesrat versichert, wir bräuchten keine Motion, wir würden es schaffen: 2015 werde es für die Auslandschweizer flächendeckend möglich sein, an den Wahlen teilzunehmen.
Noch einige Monate vor den Nationalratswahlen im letzten Jahr hat man angenommen, mindestens 70 Prozent der Auslandschweizer könnten sich an diesen Wahlen elektronisch beteiligen. Dreizehn Kantone haben diese Möglichkeit angeboten. Kladderadatsch! Wenige Monate vor den Wahlen hat die Bundeskanzlei eine Sicherheitslücke in dem System entdeckt, das von neun der dreizehn Kantone benutzt worden war, und dem Bundesrat empfohlen, diesen Kantonen die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe nicht zu gewähren.
Das Resultat war natürlich: Bei den letzten Nationalratswahlen konnten die Auslandschweizer wiederum nur in vier Kantonen ihre Stimme elektronisch abgeben. Das ist meines Erachtens eine Diskriminierung. Wir sollten etwas unternehmen, um Druck zu machen, zumal das Auslandschweizergesetz die elektronische Stimmabgabe vorsieht, damit diese Wahlbeteiligung tatsächlich ermöglicht werden kann, und zwar ab den nächsten Nationalratswahlen 2019.
Es braucht ein bisschen Druck vonseiten des Bundes, weil sich gewisse Kantone noch immer weigern, die elektronische Stimmabgabe einzuführen: Einige Kantone sind nach dem Crash des Systems des Konsortiums im letzten Jahr jetzt sehr zurückhaltend, was weitere Schritte, die Korrektur des Systems oder das Akzeptieren eines der beiden Systeme betrifft, die in vier Kantonen doch funktioniert haben und die zu übernehmen nicht so schwierig wäre.
Es braucht ein Zeichen aus der Bundesversammlung. Wir würden heute nicht mehr akzeptieren, dass einige Kantone den Frauen das Stimmrecht gewähren, andere aber nicht; damals musste das Bundesgericht eingreifen. Wir würden nicht akzeptieren, dass in einigen Kantonen per Post gewählt werden kann, in anderen nicht. Wir haben gewisse Grundsätze, die für alle Kantone gleich sind. Ich glaube, dazu gehört auch die Stimmbeteiligung der Auslandschweizer, und für die Auslandschweizer ist die elektronische Stimmabgabe ein Bedürfnis.
Deswegen ersuche ich Sie, diese Motion anzunehmen. Es ist ein Zeichen, das wir setzen. Der Zweitrat wird sich zusammen mit der Bundeskanzlei noch mit der Frage befassen können, ob der Text noch verfeinert werden muss. Aber ein Zeichen muss hier gesetzt werden: Wir wollen, dass die flächendeckende elektronische Stimmabgabe für alle Schweizer gesichert ist, weil alle Schweizer, inklusive Auslandschweizer, gleich sind.