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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2016-03-07

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-07

Wortprotokoll

Herr Engler hat gesagt, er staune über die Tonalität dieses Vorstosses. Wir können darüber staunen, zumal wir hier, wie gesagt, in der föderalistischen Kammer diskutieren. Wir können hingegen aber auch staunen angesichts der Tatsache, wie wenig weit wir punkto E-Voting gekommen sind, obwohl wir schon sehr lange darüber reden. Diese Ambivalenz spüre ich angesichts dieses Vorstosses.

Ich begrüsse die rasche Einführung von E-Voting. Wir verbessern damit den Zugang zur demokratischen Mitbestimmung, wir erweitern auch die Möglichkeiten des Zugangs, und wir stärken die Bevölkerung in der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte; da hat Herr Engler ebenfalls Recht. Es geht nicht nur um Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Denken wir zum Beispiel an eine sehbehinderte Person, die aktuell auf dem herkömmlichen Weg ihre demokratischen Rechte nur mit Unterstützung wahrnehmen kann und künftig, mit E-Voting, eben selbstbestimmt und unabhängig abstimmen und wählen kann. Aber Herr Lombardi hat natürlich Recht: Es geht auch um die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und deren Mitbestimmungsmöglichkeiten.

Das ist alles nicht neu, wir haben schon oft hier auch engagiert darüber diskutiert. Und bei aller Rücksichtnahme auf unseren Föderalismus muss auch ich sagen: Es dürfte wirklich ein bisschen schneller gehen! Aus diesem Grund gehen Forderungen, wie sie in diesem Vorstoss zum Ausdruck kommen, sicher in die richtige Richtung.

Herr Lombardi sagt, er wolle damit ein Zeichen setzen. Ich bin immer ein bisschen vorsichtig, wenn es darum geht, ein Zeichen zu setzen. Wir müssen schon noch schauen, was wir genau machen, nebst dem, dass wir ein Zeichen setzen wollen. Aber grundsätzlich sagt mein Bauch Ja zu diesem Vorstoss, zumal mir - ich muss es sagen, Herr Bundeskanzler - die Stellungnahme des Bundesrates, die Sie hier vertreten müssen, doch sehr defensiv scheint.

Jetzt habe ich gesagt, wir müssten schauen, was über dieses Zeichen hinaus gemacht wird. Ich kann mir noch nicht ganz vorstellen, was die Folge einer Annahme der Motion wäre, denn es fehlen eigentlich die gesetzlichen Grundlagen, um die geforderte Verpflichtung geltend zu machen. Zunächst müssten also die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen und müsste entsprechend eine Vernehmlassung durchgeführt werden. Erst dann kann man diese Verpflichtung, wie sie hier gefordert wird, umsetzen. Da verspricht diese Motion, um es so zu sagen, ein bisschen mehr, als sie dann wirklich halten kann. Dann frage ich mich auch, ob das wirklich das sinnvolle und effiziente Vorgehen ist. Darum sagt mein Kopf Nein, obwohl mein Bauch Ja sagt.

Herr Föhn hat vom Herzen gesprochen, das ja für die Kantone schlägt. Das Herz würde ja so ein bisschen zwischen Bauch und Kopf liegen. Es braucht tatsächlich ein beherzteres Vorgehen einiger Kantone, mehr Mut, mehr Willen, hier jetzt vorwärtszugehen. Aber es braucht auch ein beherzteres Vorgehen seitens der Bundeskanzlei, die ja gemäss Roadmap den Lead hat. Hierzu ist meine erste Frage an den Bundeskanzler: Was genau ist mit diesem Lead gemeint, den die Bundeskanzlei hier hat? Wie weit können Sie, Herr Bundeskanzler, bei der Ermutigung und dem Tempomachen gegenüber den Kantonen gehen? Denn zumindest eines zeigt diese Diskussion: Herr Lombardi ist weitaus nicht allein mit seiner Forderung, dass hier etwas mehr Tempo hereinkommen sollte.

Ich werde diese Motion deshalb nicht annehmen, weil ich meine Zweifel habe, was sie überhaupt bewirken kann. Aber ich habe auch ein bisschen Mühe, dagegen zu stimmen, es sei denn, Sie können mir aufzeigen, auf welchem anderen Weg die Beschleunigung dieses Prozesses möglich ist. Da ist auch meine Erwartung an den Bundeskanzler gross.