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Kuprecht Alex · Ständerat · 2016-03-07

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-07

Wortprotokoll

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir heute bei diesem Geschäft zu zwei Vorlagen Entscheidungen zu treffen haben: Einerseits geht es um eine Differenz beim Militärgesetz, Vorlage 1, andererseits hat der Nationalrat in Bezug auf die Finanzierung eine neue Vorlage 6 auf die Schiene gebracht, die wir in dieser Form noch nicht besprochen haben. Ich werde auf diese Vorlage später, aber noch in diesem Votum zurückkommen.

Die Vorlage 1 behandeln wir nun zum dritten Mal in unserem Rat. Aus dem Differenzbereinigungsverfahren mit dem Nationalrat ist noch eine Differenz übrig geblieben. Es handelt sich dabei um Artikel 51, bei dem es um die Anzahl der Wiederholungskurse geht. Unsere Kommission - der Rat ist ihr jeweils gefolgt - vertrat bisher die Ansicht, dass aus Gründen der Verträglichkeit mit der Wirtschaft künftig lediglich noch fünf Wiederholungskurse à drei Wochen absolviert werden sollten. Der Nationalrat hat seit Beginn der Beratungen jeweils stets sechs Wiederholungskurse beschlossen. Anlässlich seiner Beratung vom 2. Dezember 2015 wurde dieser Entscheid mit 134 zu 59 Stimmen noch einmal klar und deutlich bekräftigt.

Unsere Kommission hat sich anlässlich der Sitzung vom 14. Januar 2016 noch einmal sehr intensiv mit den Beweggründen des Nationalrates bezüglich der sechs Wiederholungskurse auseinandergesetzt. Der Chef der Armee erläuterte dabei nochmals, dass diese Frage eine direkte Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit von Verbänden in den Wiederholungskursen oder in den Einsätzen habe. Er hat zudem darauf hingewiesen, dass in einer Milizarmee rund 30 Prozent der Angehörigen der Armee von der Möglichkeit einer Verschiebung des Wiederholungskurses Gebrauch machten, sei dies aus beruflichen Gründen oder aus Gründen des Studiums. Diese Verschiebungen beeinträchtigten [PAGE 92] natürlich direkt die Bestände in einem Wiederholungskurs, was unter Umständen sogar bedeuten könne, dass die geforderten Leistungen gar nicht erbracht werden könnten. Eine weitere Begründung liegt in der mathematischen Einteilung der Jahre begründet, die nachvollziehbar ist und war. Ich gestatte mir jedoch, Ihnen hier die mathematischen Details zu ersparen.

Nach intensiver Diskussion hat die Kommission ohne Gegenstimme entschieden, sich dem Beschluss des Nationalrates - für sechs Wiederholungskurse à drei Wochen - anzuschliessen. Namens der Kommission ersuche ich Sie ebenfalls, sich dem Beschluss Ihrer Kommission anzuschliessen, die Differenzen bei der Vorlage 1 wären dann erledigt.

Etwas komplizierter verhält es sich mit der neuen Vorlage 6. Es handelt sich dabei um die Finanzierungsfrage in Bezug auf Artikel 148j des Militärgesetzes, gemäss dem im Grundsatz mit einfachem Bundesbeschluss die finanziellen Mittel zugunsten der Armee mittels eines Zahlungsrahmens für jeweils vier Jahre beschlossen werden. Bei diesem Artikel im Militärgesetz herrscht grundsätzlich Einigkeit, es liegt keine Differenz mehr vor. Der Nationalrat ist jedoch einen Schritt weiter gegangen und hat die Frage der Höhe dieses Zahlungsrahmens in einer separaten Vorlage, eben dieser Vorlage 6, präziser definiert. Er verweist im Einleitungssatz auf ebendiesen Artikel 148j des Militärgesetzes. In Artikel 1 des Bundesbeschlusses mit dem Titel "Zahlungsrahmen", der übrigens der Ausgabenbremse unterliegt, wird festgehalten: "Zur Deckung des Finanzbedarfs der Armee in den Jahren 2017-2020 wird ein Zahlungsrahmen von 20 Milliarden Franken bewilligt." Das bedeutet 5 Milliarden Franken pro Jahr. In Absatz 2 wird festgehalten, dass das VBS "während der Budgetierung Umschichtungen zwischen den eigenen Krediten vornehmen" kann.

Im Nachgang zur bereits einmal diesbezüglich geführten Diskussion anlässlich der Kommissionssitzung vom 10. und 11. August 2015 in Pfäffikon haben uns sowohl der Vorsteher der Eidgenössischen Finanzverwaltung wie der Chef VBS eingehend über die Probleme der Höhe dieses Zahlungsrahmens informiert. Einerseits wurde der Kommission verdeutlicht, dass man das Ziel von 5 Milliarden Franken sehr ernst nehme und der Bundesrat auch bereits Beschlüsse gefasst habe, die in diese Richtung gingen. Andererseits hiess es, dass dieses gesteckte Ziel jedoch erst im übernächsten Zahlungsrahmen, also ab dem Jahr 2020, erreicht und erfüllt werden könne und die entsprechenden Vorgaben in den jeweiligen Finanzplänen kontinuierlich und steigend eingestellt würden. Das würde bedeuten, dass jetzt bei etwa 4,55 Milliarden Franken begonnen werden könnte.

Die Diskussion im Rahmen der Eintretensdebatte in der Kommission war kontrovers. Mehrheitlich war man der Auffassung, dass eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes Weiterentwicklung der Armee dringend auf diese 5 Milliarden Franken ab Umsetzungsbeginn angewiesen sei. Einerseits wurde darauf hingewiesen, dass es zum heutigen Zeitpunkt, in der Vorphase der Stabilisierungsprogramm-Vorlage, unvernünftig wäre, einen derartigen Bundesbeschluss im Bewusstsein zu fassen, dass es zu einem späteren Zeitpunkt eventuell wieder zu Kürzungen kommen könnte. Andererseits hat man zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat an der Sitzung vom 2. Dezember 2015 klar und deutlich, mit 136 zu 56 Stimmen, auf diese Vorlage eingetreten ist und ihr in der Gesamtabstimmung mit 141 zu 30 Stimmen bei 21 Enthaltungen zugestimmt hat. Ihre Kommission ist ebenfalls, mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage eingetreten und hat ihr mit dem gleichen Resultat in der Gesamtabstimmung ebenfalls zugestimmt.

Die Vorlage 6 ist wahrscheinlich das zentrale Stück der Armeereform. Von der Finanzierung wird es schlussendlich abhängen, ob diese Reform nach jahrelanger Vorbereitung, Abänderung und weiteren Korrekturen erfolgreich umgesetzt werden kann und die Ziele dieser Weiterentwicklung erreicht werden können. Ich verweise dabei auf die Reform zur Armee XXI, bei der schlussendlich auch ein Ungleichgewicht zwischen Reformzielen und Leistungsauftrag sowie deren Finanzierung vorhanden war, was zu dem führte, was wir erlebt haben, und was durch mühsame Verbesserungen und Notfallübungen korrigiert werden musste. Im Zentrum standen dabei ebenfalls die gekürzten finanziellen Mittel, hervorgerufen durch die zwei Entlastungsprogramme 2003 und 2004.

Ich ersuche Sie deshalb namens der Kommission, auf die Vorlage 6 einzutreten und ihr auch in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.

[VS]