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AB 195504

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-07

Wortprotokoll

Es geht um die Beschränkung der Funktionskosten der Innosuisse auf das Niveau von 2016. Herr Nationalrat Tuena, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bundesrat lehnt diese Referenz ab. Ich bin entschieden gegen diesen Antrag der Minderheit Tuena.

Es gibt rechtliche Gründe: Das übergeordnete Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz regelt die Verfahren der Finanzierungsbeschlüsse eindeutig und in allen Fällen, die unter diesem Gesetz durch die Bundesversammlung zu bestimmen sind. Das Parlament wird im Rahmen der periodischen BFI-Botschaften den Zahlungsrahmen für die Innosuisse festlegen. Es kann dies dann mit der BFI-Botschaft 2017-2020 erstmals für die nächste vierjährige Förderperiode tun. In diesem Zahlungsrahmen werden auch die Funktionskosten für die nächste Förderperiode explizit ausgewiesen und beantragt. Sollte das Parlament jetzt der Auffassung sein, dass die vom Bundesrat geplanten plafonierten Funktionskosten zu hoch sind, kann es diese im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft 2017-2020 korrigieren und im entsprechenden Bundesbeschluss die Korrektur explizit beschliessen. Der Antrag der Minderheit missachtet diese rechtlich klar geregelten Verhältnisse und beschneidet damit implizit auch die mit dem Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz garantierten Entscheidungsbefugnisse des Parlamentes.

Dann gibt es auch noch Sachgründe: Der Antrag der Minderheit will die Funktionskosten der KTI, ausgehend vom Referenzjahr 2016, sozusagen für alle Zeiten auf Gesetzesstufe festlegen. Das macht aus Sachgründen keinen Sinn. Wir brauchen die Möglichkeit, die Funktionskosten periodisch zu überprüfen und diese Überprüfung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen.

Der Minderheitsantrag ist also in seiner Substanz wirklich problematisch, und er ist auch nicht notwendig, weil die Entscheidbefugnisse des Parlamentes, die Funktionskosten der Innosuisse periodisch über die BFI-Botschaft festzulegen, gewährleistet sind.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und mit der Mehrheit zu stimmen. Ich habe heute Nachmittag schon gesagt, dass wir für die Innosuisse den Nationalfonds als Referenz nehmen. Wenn ich mich richtig erinnere, habe ich auch in der Kommissionsdiskussion über die sogenannten Overhead-Kosten, die Funktionskosten, gesprochen, und ich habe dort meinerseits gesagt, dass der Schweizerische Nationalfonds, der gemessen am Finanzvolumen allerdings quasi viermal grösser ist, mit deutlich weniger Kosten auskommt. Wir werden alles daransetzen, dass wir auch bei der Innosuisse mittelfristig mit tieferen Funktionskosten auskommen können.