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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2016-03-07

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-07

Wortprotokoll

Das Innosuisse-Gesetz umschreibt einleitend die Grundsätze zur Agentur und zur Zielsetzung. Wir haben in Artikel 1 Absatz 4 Safig zu Recht festgehalten, dass die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden soll, und wir haben bei Artikel 2 Absatz 1 Safig beschlossen, dass die Innosuisse die wissenschaftsbasierte Innovation im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft fördern will. Diesen Grundsätzen ist zuzustimmen. Das heisst auch, dass sie in der Konsequenz beim FIFG in Artikel 22, "Nachwuchsförderung", zum Tragen kommen müssen.

Mit meinem Antrag, der in der Kommission mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt worden ist, möchte ich zum einen eine Ausweitung der Nachwuchsförderung erreichen - und um Nachwuchsförderung geht es hier, und zwar im Bereich der höheren Berufsbildung. Dies ist im Sinne des Grundsatzes der Bundesverfassung, wonach die berufliche und die akademische Weiterbildung gleichwertig sind. Mit dem zinslosen Darlehen wird es möglich, eben auch hochqualifizierten Nachwuchs in der höheren Berufsbildung gezielt zu fördern. Zum andern möchte ich das Instrumentarium im Bereich des Stipendienwesens um das zinslose Darlehen erweitern; das macht insbesondere deshalb Sinn, weil Innovationsprojekte über die Innosuisse anwendungsorientiert in die Wirtschaft einfliessen sollen. Es geht also darum, Projekte bzw. den qualifizierten Nachwuchs zu fördern, der diese Projekte dann in den Markt einfliessen lässt.

Es kann nun durchaus Fälle geben, in welchen der hochqualifizierte Nachwuchs auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist. Trotzdem kann es sich in gewissen Fällen abzeichnen, dass die zu fördernde hochqualifizierte Nachwuchskraft eben inskünftig Erträge aus diesen Projekten generiert. Das heisst, Unterstützung kann angezeigt sein, nicht aber in Form eines Stipendiums als A-fonds-perdu-Beitrag. Mit meinem Antrag auf Erweiterung um das zinslose Darlehen wird das Instrumentarium der Innosuisse erweitert, ohne einen neuen Subventionstatbestand zu generieren. Wie soeben dargelegt, kann es Fälle geben, in denen das Mittel der zinslosen Darlehen besser geeignet ist als das Stipendium, weil man mit dem Ertrag der Innovation das zinslose Darlehen wieder zurückzahlen kann.

Kritiker mögen anfügen, das erhöhe die Bürokratie bzw. schaffe eine zusätzliche Bürokratie. Ich bin wohl der Letzte in diesem Raum hier, der neue Bürokratieregeln vorschlägt, und ich meine festhalten zu können, dass die Betreuung und Überwachung von gewährten Stipendien und die Betreuung und Überwachung von zinslosen Darlehen ungefähr den gleich hohen administrativen Aufwand verursachen werden. Die Innosuisse soll den Spielraum erhalten, um einerseits hochqualifizierten Nachwuchs mit Stipendien zu unterstützen, andererseits aber eben auch mit rückzahlbaren, zinslosen Darlehen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.