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preparatory:AB 195703

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Minderheit Aeschi Thomas nicht. Wir erachten es zwar grundsätzlich als richtig - so, wie es Herr Aeschi ausgeführt hat -, dass der Bereich der Expatriates auf Gesetzesstufe geregelt wird. Denn dies würde vor allem auch für die Unternehmen zu einer grösseren Rechtssicherheit führen, als es heute der Fall ist, da der Bereich der Expatriates nur auf der Verordnungsstufe geregelt ist.

Mit der Vorgehensweise, wie sie hier vorgeschlagen wird, sind wir aber dennoch nicht einverstanden, und dies aus folgenden Gründen: Die Regelungen wurden durch die Kommission in die Vorlage eingebracht, das heisst, sie wurden durch die kantonalen Finanzdirektoren nicht beurteilt. Da es aber die Kantone sind, die von dieser Gesetzgebung am stärksten betroffen sind, würden wir es begrüssen, wenn uns als Gesetzgeber die Beurteilung der Kantone vorliegen würde. Wir finden es wichtig, dass der Bereich der Expatriates nach klaren Vorgaben auf Gesetzesstufe geregelt ist, weil nur diese Bestimmungen den Unternehmen und den Arbeitnehmenden die notwendige Rechtssicherheit geben können.

Die Verordnung, in welcher der Bereich der Expatriates geregelt ist, wurde 2015 in Kraft gesetzt. Leider ist die Verwaltung bisher nicht auf die Forderung aus der Praxis eingetreten, dass für die Rechtssicherheit in den Unternehmen ein Kreisschreiben zu veröffentlichen sei, weil unklar ist, wer denn genau unter den Begriff "Expatriates" fällt und was Expatriates-Kosten sind. Solange die Vorschriften nur auf Verordnungsstufe vorliegen, ist zudem die Gefahr gegeben, dass wesentliche Änderungen durch die Verwaltung vorgenommen werden, deren Vorgehen sich hier nicht mit dem der Mehrheit des Gesetzgebers deckt. Mit Blick auf das Finden einer Lösung, die von einer Mehrheit der Kantone und vom Gesetzgeber getragen wird, ist es aber dennoch unabdingbar, dass sich die betroffenen Kreise zu diesen weitreichenden Bestimmungen vernehmen lassen können. Dies war vorliegend nicht der Fall. Zudem stellt sich auch die Frage, ob die Regelung über die Expatriates tatsächlich ins Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) gehört oder ob es nicht sinnvoller wäre, diese Regelung in eine separate Vorlage aufzunehmen.

Im Weiteren lehnen wir auch den Minderheitsantrag zu Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a DBG ab, weil er die Gleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen verletzt. Mit der Fabi-Vorlage ist der Pendlerabzug geändert worden, und dies soll auch für die an der Quelle besteuerten Personen gelten, unabhängig davon, ob man die Beschränkung auf 3000 Franken nun grundsätzlich begrüsst oder nicht. Hier geht es vielmehr um die Anforderungen des Freizügigkeitsabkommens, wonach an der Quelle besteuerte Personen gleich wie Inländer zu behandeln sind.

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