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Engler Stefan · Ständerat · 2016-03-08

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Eine Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen verspricht sich keinen zusätzlichen Sicherheitsnutzen daraus, dass die Randdaten zwingend in der Schweiz aufbewahrt werden müssen. Von der Lokalisierung der Randdaten versprechen sich der Nationalrat und auch eine Minderheit der Kommission für Rechtsfragen indessen diesen Zusatznutzen an Datenschutz und Datensicherheit. Zu Recht? Nur wenn es wirklich so wäre, liesse sich diese Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit als Teil der Wirtschaftsfreiheit im öffentlichen Interesse rechtfertigen. Der jederzeitige globale Austausch von Daten lässt mich daran zweifeln. Im Gegenteil, es wird dadurch eine Scheinsicherheit geschaffen, wonach nur in der Schweiz aufbewahrte Daten sicher aufbewahrte [PAGE 120] Daten sind. Es ist, wie wenn Sie unmittelbar nach einer Kurve einen Fussgängerstreifen auf die Strasse malen und sich dann wundern, dass dieser Fussgängerstreifen an und für sich kein Mehr an Sicherheit verschafft. Tatsache ist, dass, wer in der Schweiz Fernmeldedienste anbietet, allen Sorgfaltspflichten nachkommen muss, die zur Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit vorgesehen sind. Diese Sorgfaltspflichten ergeben sich aus unserer eigenen Gesetzgebung und verpflichten die Anbieter der Fernmeldedienstleistungen, auch wenn sie sich für einen Aufbewahrungsort im Ausland entscheiden, diesen Sicherheitsstandard zu garantieren. Sie sind verantwortlich dafür, dass diese Sicherheitsanforderungen auch dort erfüllt sind.

Es wurde zu Recht auch in der nationalrätlichen Debatte gefragt, wie denn erklärt wird, dass mindestens so sensible Daten wie die hier angesprochenen Randdaten, zum Beispiel aus dem Versicherungsbereich oder aus Finanzdienstleistungen, im Ausland aufbewahrt werden dürfen, und zwar ungefragt. Man wird in einen Erklärungsnotstand geraten, wenn man erklären muss, warum gerade diese Daten in der Schweiz aufbewahrt werden müssen und andere, mindestens so sensible Daten nicht. Es kommt hinzu, dass es für die Aufsicht beim globalen Austausch von Daten nur sehr schwer nachvollziehbar ist, wo diese Daten im Moment gerade aufbewahrt werden.

Aus diesen Überlegungen möchte die Mehrheit Ihrer Kommission am ursprünglichen Entscheid festhalten d. h., es offenlassen, wo die Randdaten aufbewahrt werden; dies aber immer unter der Prämisse, dass die hohen Sorgfaltspflichten bezüglich Datenschutz und Datensicherheit eingehalten werden. Hinzu kommen wirtschaftliche Überlegungen für exportorientierte Unternehmungen, die in ihrer Dienstleistungsfreiheit beschnitten würden. Es entstünden zusätzliche Kosten. Wenn Daten vom Ausland zurück in die Schweiz transferiert werden müssten, gäbe es auch eine gewisse Gefahr, dass beim Transfer zusätzliche Schwierigkeiten entstünden.

Das sind die Überlegungen der Mehrheit, die in dieser Frage eine liberalere Haltung einnimmt und Ihnen beantragt, an Ihrem Beschluss festzuhalten. Genau in diese Richtung geht übrigens auch die Revision der Fernmeldegesetzgebung. Sie zielt nicht auf eine Abschottung, sondern auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten, was aber nicht mit dem Ort der Aufbewahrung festgemacht werden soll.