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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-09

Wortprotokoll

Es wurde ja Kritik geübt, dass die Verwaltung bzw. dass der Bundesrat diese Problematik nicht ernst nehme. Ich bin jetzt fünfeinhalb Jahre Vorsteherin des UVEK, und ich hatte in dieser Zeit, glaube ich, vier Sessionen ohne Wolfsdiskussion. Das ist unsere Realität.

Herr Ständerat Rieder, Sie haben wieder das Jahr 2003 verschwiegen. Sie haben gesagt, man habe nichts gemacht. 2003 wurde die Motion Maissen 01.3567 abgelehnt - sie wurde abgelehnt. Das heisst, der Bundesrat bzw. die Verwaltung hatte den Auftrag, den Wolf weiterhin eben gerade als nicht jagdbar zu behandeln. Das war der Auftrag, und genau diesen haben wir ausgeführt. Wir haben in dieser Zeit, seit ich hier die Federführung habe und seit das Problem mit den Rudeln zugenommen hat - das bestreitet niemand -, die Jagdschutzverordnung zweimal angepasst, in den Jahren 2012 und 2015.

Es gab die Motion Fournier 10.3264, die der Ausgangspunkt für diese Verordnungen war. Wir haben mit den Kantonen das Konzept Wolf Schweiz erarbeitet und mehrfach angepasst. Ich habe persönlich einen runden Tisch, an dem auch die Walliser Experten vertreten waren, geleitet und zugehört bei der Frage, was wir noch tun können. Die Wissenschaft war übrigens klar der Ansicht, dass es weltweit und europaweit keine wissenschaftlichen Methoden zur Erforschung der [PAGE 147] Frage gibt, wie es sich mit der Rudelbildung und den Jungwölfen verhält. Wir haben diese Wolfsdiskussion international, auch mit unseren Nachbarstaaten im Alpenbogen, mehrfach geführt. Es ist heute in ganz Europa kein Land der Auffassung, der Wolf sollte in die Kategorie der jagdbaren Tierarten überführt werden. Das würden Sie aber mit Zustimmung zu dieser Motion in die Wege leiten.

In all diesen Jahren hatten wir immer gewisse Probleme mit gewissen Tierarten. Immer ging es am Schluss darum, ein Miteinander zu ermöglichen. Es gab die Wildschweine, die viele Schäden anrichteten - ein verständliches Problem. Wir machten mit den Kantonen ein Konzept; diese Frage wurde mehr oder weniger geregelt. Dann kam das Thema Kormorane: Die Fischer meldeten sich, weil die Fische Löcher hatten. Dabei gab es auch Forderungen, dass die Kormorane jetzt wieder ausgerottet werden müssten. Man hat ein Konzept für ein vernünftiges Zusammenleben gemacht, damit die Fischer und die Natur irgendwo im Einklang sind. Dasselbe gab es beim Bären, beim Wolf, beim Luchs, das nächste Tier ist wieder der Biber. Es wird im nächsten Jahr wahrscheinlich wieder irgendwo eine Tierart überhandnehmen, und wir müssen erneut irgendwie das Zusammenleben vernünftig regeln.

Beim Wolf ist es doch nichts anderes. Die Motion Engler 14.3151 war genau dieser Konsens, der Kompromiss, der besagt: Ja, in der Natur ist es so, Tiere fressen Tiere. Wenn Sie die Natur abschaffen, können Sie das vielleicht verhindern, aber es ist so: Tiere fressen Tiere. Wölfe reissen also andere Tiere. Das ist einfach so. Auch hier geht es um ein Abwägen, ob wir die Tiere möglichst schützen wollen. Die Landwirte haben ein berechtigtes Interesse, dass die Schäden nicht überhandnehmen, deshalb das Herdenschutzkonzept. Man mag es kritisieren, es kann weiter verbessert werden, es löst das Problem nicht zu hundert Prozent. Wir haben die Direktzahlungen eingeführt, die Bauern werden für die gerissenen Schafe entschädigt, das ist auch in Ordnung. Wir machen auch immer wieder Verbesserungen. Wo muss man Herdenschutzmassnahmen wirklich einführen, und wo macht das keinen Sinn? Ist es auf kleinen Alpweiden sinnvoll? Mit kleinen Herden? Da ist man auch immer wieder pragmatisch und sucht einen sinnvollen Umgang mit diesen Massnahmen. Eine wichtige Sorge, die wir ernst nehmen müssen, ist, dass es um Menschenleben gehen könnte, dass Wölfe wirklich Menschen angreifen könnten. Bis heute ist aber kein Fall bekannt, wo ein Wolf einen Menschen angegriffen hat. Bei den dreisten Jungwölfen im Calandagebiet, die plötzlich durch die Dörfer spaziert sind, haben wir gesagt: Okay, das will niemand, hier müssen wir wieder handeln und optimieren. Dabei sind wir jetzt, und die Motion Engler ermöglicht uns eine Anpassung des Gesetzes in vernünftigem Mass.

Herr Ständerat Rieder, ich bin mit Ihnen nicht einverstanden, wenn Sie sagen, wir machten nichts. Der Nationalrat hat die Motion Engler im Frühjahr 2015 ebenfalls angenommen. Meine Verwaltung hat den Entwurf für diese Anpassung des Jagdgesetzes erstellt, aber was muss ich jetzt anweisen? Jetzt diskutiert der Ständerat wieder um eine Motion, die mit der Motion Engler nicht vereinbar ist. Wenn Sie die Motion Imoberdorf annehmen, dann stampfe ich die Arbeiten an der Motion Engler ein. Entweder sagen Sie "jagdbar, und zwar ganzjährig", oder Sie sagen "nein, zusammenlegen". Das ist jetzt ein Grundsatzentscheid. Sie können jetzt wieder korrigieren, aber dann beginnen wir die Arbeit von vorne. Es ist ein Grundsatzentscheid, entweder sagen Sie "jagdbar, ganzjährig" oder Sie sagen "nein, wir bleiben bei der Motion Engler". Das ist grundsätzlich in nur sehr restriktivem Rahmen möglich, so, wie es eben im Einklang ist mit der Bundesverfassung, im Einklang mit der Berner Konvention, im Einklang mit der Alpenkonvention, im Einklang mit der Biodiversitätskonvention und im Einklang mit der Bonner Konvention, also der Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals.

Wir haben eine ganze Anzahl von solchen internationalen Verpflichtungen, die hier auch betroffen sind. Sie müssen den Grundsatzentscheid fällen. Die Motion Engler 14.3151 für die Anpassung des Jagdgesetzes liegt mir vor. In unserem Fahrplan ist es vorgesehen, dass der Bundesrat im August, nach den Sommerferien, beschliesst. Dann beginnt die Vernehmlassung. Etwa ein Jahr, nachdem das Parlament entschieden hat, können Sie mit der Vorlage rechnen. Das ist sogar sehr schnell. Ein Jahr nach Annahme der Motion durch beide Räte liegt die Revisionsvorlage vor - das ist relativ rasch.

Wenn Sie als Ständeräte jetzt in eine andere Richtung gehen wollen, ist das Ihr Recht. Aber auch in diesem Fall warten wir wieder zu, weil es noch den Zweitrat gibt. Wenn auch dieser die Motion annimmt, wissen wir, was das Parlament will. So funktioniert die Demokratie. Wir haben vor einem Jahr demokratisch entschieden, das Zusammenleben mit dem Wolf strenger als bisher zu handhaben, denn die Anzahl der Wölfe hat zugenommen, und es gibt das Phänomen der Rudel. Wir müssen lernen, wie wir damit umgehen und die Landwirte, die betroffene Bergbevölkerung bestmöglich schützen können. Das ist der Weg.

Es gibt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Ich will die Zahl der vom Wolf 200 gerissenen Schafe im Jahr nicht kleinreden, aber Herr Ständerat Cramer hat zu Recht gesagt, dass es ein Zwanzigfaches an toten Schafen gibt, die auf natürliche Weise umgekommen sind. Dafür gibt es dann auch keine Entschädigung. Bei Schafen, die vom Wolf gerissen werden, bekommt man als Bauer wenigstens eine Entschädigung - korrekterweise, denn es ist ein Schaden, das akzeptieren wir ja. Für diese 200 Schafe tut es mir auch leid, aber Tiere können auch auf eine andere Weise zu Tode kommen, zum Beispiel indem sie von einem Autofahrer überfahren werden usw. Auch hier spielt halt das Verhältnismässigkeitsprinzip hinein: Wie weit soll der Staat gehen? Soll er sagen, der Weg sei die ganzjährige Jagdbarkeit? Oder soll er sagen, der Weg sei ein pragmatischer, mit dem man versucht, auf vernünftige Weise das Ziel zu erreichen, die Natur Natur sein zu lassen und gleichzeitig auch eine gewisse versteckte Regulierung anzuvisieren? Wir werden Ihnen diese Vorlage unterbreiten. Wenn Sie sagen, nein, Sie wollten in Richtung der Motion Imoberdorf gehen, werden wir diese Gesetzesvorlage logischerweise nicht bringen, sondern wieder von vorne beginnen. Dann gilt, bis eine neue Gesetzesvorlage angenommen wird, das bisherige Recht, es gelten die bisherige Jagdverordnung und das bisherige Wolfskonzept. Sie entscheiden, was Sie wollen.

[VS]