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Graber Konrad · Ständerat · 2016-03-09

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Ich halte mich ganz kurz. In der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Vorstoss steht, er sei ein Widerspruch zu Artikel 78 Absatz 4 der Bundesverfassung. In Artikel 78 Absatz 4 der Bundesverfassung steht: Der Bund "erlässt Vorschriften zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt und zur Erhaltung ihrer Lebensräume in der natürlichen Vielfalt. Er schützt bedrohte Arten vor Ausrottung." Ich bin jetzt eigentlich überrascht darüber, dass man immer nur von der Berner Konvention spricht und sagt, man könne diese kündigen, anpassen und ihr dann wieder beitreten, dass sich aber ausser Herrn Minder niemand auf diesen Artikel der Bundesverfassung bezieht. Ich hätte eigentlich erwartet, wenn da ein Verstoss vorliegt, dass man diesen entweder verhindert, aus dem Raum räumt, indem man aufzeigt, dass der Bundesrat mit dieser Auffassung falsch liegt, oder dass man mit einem anderen Motionstext oder einer anderen Motion daherkommt. Aber beides ist nicht geschehen. Ich muss Ihnen einfach sagen, dass ich als Ständerat doch sicher nicht einer Motion zustimmen kann, zu der der Bundesrat schreibt, dass sie nicht verfassungskonform sei, ohne eine Antwort dazu zu haben. Ich denke, es wäre unsere Aufgabe, hier einen anderen Wortlaut zu präsentieren oder darzulegen, weshalb die Bundesverfassung doch eingehalten wird. Aber ich kann einem Vorstoss, der offensichtlich der Bundesverfassung widerspricht, auch nicht zuhanden des Zweitrates zustimmen.

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