Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-03-11
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-03-11
Wortprotokoll
Wenn Sie einverstanden sind, beantworte ich die Fragen Heim, Sommaruga und Leutenegger Oberholzer zusammen. Es nicken alle drei Fragesteller. Es liegt zwischen den Fragen somit keine Inkompatibilität vor.
Der Bundesrat hat ja in der Vernehmlassung eine Postbank vorgeschlagen. Die Vernehmlassung hat aber klar gezeigt, dass dieses Vorhaben politisch keine Chancen gehabt hätte. Deshalb hat der Bundesrat die Post dazu angehalten, nach einer Kooperationslösung Ausschau zu halten. Eine solche Lösung ist entwicklungsfähig. Die Post kann ihre Kundenbeziehungen im Bereich von Postfinance mit weiteren Produkten - insbesondere solchen im Kreditbereich - festigen oder ausbauen. Mit einer breiten, auf die Bedürfnisse ihrer Kunden ausgerichteten Produktepalette kann die Postfinance so auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag für ein gutes Ergebnis der Post leisten. Die Post kann gestützt auf Artikel 9 des Postgesetzes in Konkurrenz zu privaten Dritten so genannte Wettbewerbsdienste anbieten. Die Post tritt hier wie ein Privater auf. Das steht schon in der Botschaft des Bundesrates vom 10. Juni 1996 zum Postgesetz. Gestützt auf Artikel 7 der Postverordnung kann die Post insbesondere Bankdienstleistungen Dritter vermitteln. Sie entscheidet gestützt auf das Postorganisationsgesetz selbstständig, ob und mit wem sie Kooperationen eingeht. Der Bundesrat gibt der Post in dieser Hinsicht strategische Ziele vor. Er macht aber keine konkreten Vorgaben für den Einzelfall. Im Falle eines allfälligen Gesetzesverstosses könnte der betroffene Dritte an die zuständige Justizbehörde gelangen.
Ob die Post ihre Beschaffungen ausschreiben muss oder nicht, ist nicht im Binnenmarktgesetz, sondern im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt. Im Rahmen des Erlassens des Postorganisationsgesetzes wurde das Gesetz über das Beschaffungswesen angepasst, und dort wurde klargestellt, dass die Post keiner Ausschreibungspflicht untersteht, soweit sie ihre Tätigkeit in Konkurrenz zu privaten Dritten ausübt, die ihrerseits nicht dem WTO-Übereinkommen unterliegen. Es wäre sinnlos, wenn die Konkurrenz dieser Ausschreibungspflicht nicht unterstehen würde, die Post hingegen schon.
Im Bereich der Finanzdienstleistungen steht die Post in Konkurrenz zu den Banken, und diese unterstehen nicht dem WTO-Abkommen. Deshalb war die Post nicht zur Durchführung einer Ausschreibung verpflichtet, und es ist so auch keine öffentliche Ausschreibung erfolgt. Aber: Im Wissen um die Bedeutung eines solchen Geschäftes hat die Post ein aufwendiges Verfahren zur Evaluation des Kooperationspartners durchgeführt. In einem ersten Schritt hat sie eine Liste von 19 möglichen Kooperationspartnern erstellt. Nach Gesprächen mit sämtlichen 19 Kandidaten konnten für eine vertiefte Prüfung der Zusammenarbeit fünf Banken für das Erstellen einer Vorstudie gewonnen werden. Diese fünf Studien bildeten die Grundlage für den Partnerentscheid.
Aus der Sicht des Bundesrates ist jene Zusammenarbeit sinnvoll, die der Post bei geringstem Risiko die besten Chancen für die Erhaltung ihrer Kundschaft gibt. Der Verwaltungsrat und die Konzernleitung der Post haben bei ihrem Entscheid selbstverständlich auch geprüft, bei welchem Partner die meisten Synergien anfallen und mit wem sie die für ihre Kundschaft erforderlichen Dienstleistungen am besten anbieten können.
Beim Entscheid hat zudem eine grosse Rolle gespielt, dass der Partner in der Lage sein muss, die Ressourcen für die Produkte-Entwicklung sowie insbesondere die Ausbildung der Postmitarbeitenden bereitzustellen. Die Verantwortlichen bei der Post sind zum Schluss gekommen, dass dies bei der UBS der Fall ist. Zudem hat diese Bank bereits mit neuen Formen in der Vermittlung von Krediten Markterfahrungen, die nun bei der Post eingebracht werden können. Nicht zuletzt entsprechen die von der UBS der Post offerierten Produkte den Kundenbedürfnissen von Postfinance.
Die Zusammenarbeit mit Banken kann das Poststellenproblem allerdings nicht lösen. Das hat der Bundesrat bereits im Vernehmlassungsbericht zum Gesamtpaket Post/Swisscom klargestellt. Selbst mit einer Postbank wäre das Poststellennetz zu überprüfen gewesen. Eine Zusammenarbeit mit einer in der Fläche bereits präsenten Bank hätte das Poststellenproblem in denjenigen Gebieten, wo die beiden Partner bereits heute Geschäftsstellen betreiben, eher noch verschärft. Gerade aus Synergiegründen hätte die Ausgestaltung der beiden Netze überprüft werden müssen, und es wären vermutlich viele Schalter der Post oder der Partnerbank geschlossen worden.