Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-03-09
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-03-09
Wortprotokoll
Der Biber steht unter Schutz und darf weder gefangen noch getötet werden, und auch sein Lebensraum darf nicht zerstört werden. Das ist eigentlich gut so. Der Kanton Thurgau hat mit über 500 Tieren oder einem Viertel der rund 2000 Biber den höchsten Biberbestand des Landes. Damit haben wir neben vielen positiven Effekten auch die negativen Einflüsse dieses Wassertiers zu tragen.
Die Akzeptanz des Bibers steht auf dem Spiel, wir haben es gehört. Wir können diese verbessern, wenn wir die Frage der Finanzierung der Schäden, die an den Infrastrukturen entstehen, regeln.
Der Biber ist ein Säugetier und ernährt sich rein vegetarisch. Er geniesst mit seinem sympathischen Wesen bei der Bevölkerung grundsätzlich eine hohe Akzeptanz und gestaltet seine Umgebung aktiv durch Abnagen von Pflanzen, Bauen von Dämmen in Fliessgewässern und Graben von grossen Höhlen. Davon profitieren auch andere Lebewesen. Sein Körperbau ist dem Leben im und am Wasser ausgezeichnet angepasst, und sein Lebensraum sind eben fliessende und stehende Gewässer sowie die Uferbereiche. Der Biber besiedelt Gewässer in allen Grössen, vom Fluss bis hin zum Entwässerungsgraben oder vom See bis hin zum Teich. Stehen ihm nur mangelhafte Lebensräume zur Verfügung, zeigt er sich sehr anpassungsfähig und besiedelt auch aussergewöhnliche Plätze, beispielsweise inmitten von Ortschaften oder direkt an Strassen.
Der Biber hat keine natürlichen Feinde. Die Population nimmt somit zu, und junge Biber müssen neue Reviere suchen. Einen grossen Teil des optimalen Lebensraumes wie die Auengebiete haben die Biber in unserer Kulturlandschaft bereits besiedelt, und es sind nur noch Gebiete frei, die ungeeignet sind und meist Konflikte verursachen. Ungeeignete Biberreviere sind meist in der Nähe von Strassen, Bauten, Dämmen oder Entwässerungsanlagen; es entstehen dann Schäden an Infrastrukturen. Mein Kollege aus dem Kanton Thurgau, Herr Eberle, hat darauf hingewiesen. Sie haben hierzu einige Beispiele vorliegen, die doch sehr eindrücklich sind.
Wir haben zwar Konzepte, und wir haben Vollzugshilfen. Es wird auch auf Schäden und Massnahmen eingegangen und darauf hingewiesen, aber eine Lösung zur Finanzierung der Schäden wird nicht vorgeschlagen. Laut dem "Konzept Biber" des Bafu werden Schäden an Infrastrukturanlagen aufgrund fehlender bundesrechtlicher Grundlagen nicht entschädigt. Es besteht somit klar Handlungsbedarf. Mit der Anpassung des Jagdgesetzes kann eine Lösung gefunden werden. Die Argumente sind also klar.
Der Bundesrat hat den Biber schweizweit unter Schutz gestellt, und dieser darf weder gefangen noch getötet werden, und auch sein Lebensraum darf nicht zerstört werden. Deshalb steht der Bund in der Pflicht und muss sich an der Behebung der Schäden beteiligen. Der Biber geniesst eine hohe Akzeptanz. Wenn wir die Entschädigung für die Schäden jedoch nicht klar regeln, wird diese Akzeptanz dem Unmut weichen. Die Begründung der vorberatenden Kommission dafür, der Standesinitiative keine Folge zu geben, ist meines Erachtens etwas kurz und locker und kommt recht leicht daher. Ich glaube, dass dieses Problem nicht einfach mit der Einhaltung der Pufferzone gelöst werden kann.
Sie haben es gehört: Es braucht eine umfassende Regelung, und ich bitte Sie, der Standesinitiative des Kantons Thurgau Folge zu geben.