Heim Alex · Nationalrat · 2000-03-08
Heim Alex · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.
Wir wissen ja, dass der Kanton Waadt seinerzeit ein totales Verbot für Versandhandel erlassen hat. Nach einem Urteil des Bundesgerichtes wurde dieses Verbot aufgehoben. Wir haben es vorhin gehört: In meinem Kanton wurde eine Firma eröffnet, die unter bestimmten Voraussetzungen Versandhandel betreiben kann. Am 1. Oktober 1999 hat das Bundesgericht festgestellt, dass diese Firma alle Vorschriften in Bezug auf Sicherheit erfüllt. 23 Kantone haben in der Folge ebenfalls alles punkto Sicherheit überprüfen lassen; es sind alle zum gleichen Ergebnis und zum gleichen Entscheid gekommen. Es geht um 60 Arbeitsplätze; Sie werden denken, das sei wirklich nicht so viel - diese Meinung kann man haben. Für unseren Kanton sind 60 Arbeitsplätze schon ein recht wichtiges Unternehmen.
Es geht aber in diesem Fall für mich eigentlich noch um etwas anderes. Es geht auch ein bisschen um die Glaubwürdigkeit. Wir meinen, man sollte sich auf einen Entscheid unserer höchsten Gerichtsbehörde verlassen können. Am 1. Oktober des letzten Jahres hat das Bundesgericht diesen Entscheid gefasst, und heute - ein paar Monate später - kommen wir und werfen sehr wahrscheinlich oder vielleicht alles wieder über den Haufen. Das kann doch so nicht gehen. Überall - wir haben es heute schon x-mal gehört - wird von mehr Markt, mehr Wettbewerb, von Liberalisierung usw. gesprochen. Gerade hier, wo es um die Medikamente geht, wollen wir das nicht; wir wollen alles den Apothekern und den Ärzten überlassen.
Wir haben es vorhin gehört: Mit dem Versandhandel können wir auch Kosten sparen. Einen Teil dieser Einsparungen erhalten die Kunden; der grössere Teil kommt den Kassen und damit den Versicherten zugute.
Es ist auch erwiesen, dass alle Medikamente nur gegen ärztliches Rezept abgegeben werden. Warum wollen wir den Versandhandel, bei dem wir die Sicherheit wirklich im Griff haben, verbieten?
Wir wissen genau, dass wir die Bestellungen via Internet nie in den Griff bekommen werden; Frau Polla, Sie müssen mir dann noch sagen, wie Sie die Bestellungen via Internet überprüfen wollen. Dort spricht niemand von einem Sicherheitsrisiko.
Es ist auch bekannt, dass heute schon viele Apotheken Medikamente verschicken, die via Internet bestellt werden. Artikel 27, wie ihn der Bundesrat vorsieht, regelt unter strengen Auflagen, wie der Versand von Medikamenten durch Direktserviceapotheken ausnahmsweise zugelassen werden soll. Dieser Kompromiss - grundsätzlich ist der Versandhandel ja verboten - wird vom Bundesrat und von der Mehrheit der Kommission befürwortet.
Im Übrigen können wir uns dem Antrag Sommaruga gut anschliessen. Aber auch der Preisüberwacher, das Bundesamt für Gesundheit, die Wettbewerbskommission und die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel stimmen der vorgeschlagenen Regelung zu.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Meyer Thérèse) und den Antrag der Minderheit II (Borer) abzulehnen. Die Minderheit II verbietet den Versandhandel generell, und die Minderheit I greift die persönliche Beratung wieder auf.
Wir wissen auch, dass es vor allem Langzeitpatienten sind, die über den Versandhandel Medikamente beziehen. Diese Langzeitpatienten gehen ja immer zum Arzt und lassen sich auch kontrollieren und beraten; da ist das Problem der medizinischen Überwachung sicher auch gelöst.
Die CVP-Fraktion unterstützt den Entwurf des Bundesrates und lehnt die Anträge der Minderheit I und der Minderheit II ab. Ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.