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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2000-03-08

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Ich kann mich meinem geschätzten Vorredner von der CVP-Fraktion weitgehend anschliessen und Ihnen im Namen der FDP-Fraktion kurz erläutern, weshalb wir mehrheitlich dem etwas liberaleren bundesrätlichen Vorschlag zustimmen, auch wenn seine Formulierung, vor allem in Absatz 1, etwas zu wünschen übrig lässt; das wurde schon ausgeführt.

Ausgangspunkt für diese Überlegungen zum Versandhandel sollten, das ist gesagt worden, der Patient und die Patientin sein. Die Prinzipien, von denen wir uns leiten lassen sollten, sind die folgenden: Arzneimittel sollten in der ganzen Schweiz durch diejenigen abgegeben werden können, die dazu fachlich in der Lage sind, über die notwendige Infrastruktur und die geeigneten Abläufe zur Gewährleistung der Medikamentensicherheit verfügen und es kostengünstig tun können. Die Wahl der jeweiligen Abgabestelle sollte nicht primär unter kantonalen, regionalen, regionalpolitischen oder gewerbepolitisch motivierten Einschränkungen gesehen werden, wie das die Anträge der Minderheiten I (Meyer Thérèse) und II (Borer) tun, sondern unter der Optik, welches für den Patienten die optimale Abgabeform ist: der Arzt, der Apotheker, der Versandapotheker, Managed Care usw.

Artikel 27 in der bundesrätlichen Fassung sieht nun vor, dass unter strengen Auflagen solche Direktserviceapotheken zugelassen werden können. Damit, das wurde schon gesagt, bleibt auch der riskante Handel über Internet verboten. Die bundesrätliche Regelung stellt mit diesen klaren Rahmenbedingungen einen guten Kompromiss dar, hinter dem auch die Kantonsapotheker stehen, auch das Bundesamt für Gesundheit, die Wettbewerbskommission und die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel. Ich darf Sie auch daran erinnern, dass der Vorschlag von Bundesrat und Kommissionsmehrheit dem entspricht, was jetzt schon gilt, bestätigt durch einen Bundesgerichtsentscheid vom 1. Oktober 1999, wonach bei Einhaltung der gleichen strengen Auflagen, wie sie im vorliegenden Artikel 27 vorgesehen sind, Patienten in der ganzen Schweiz beliefert werden dürfen.

Lassen Sie sich nicht beirren durch die Schauergeschichten, die Sie heute gehört haben. Frau Sommaruga hat eine Schauergeschichte aus der klassischen Apotheke geliefert. Frau Meyer hat eine Schauergeschichte aus dem Versandhandel geliefert. Wenn Sie möchten, könnte ich Ihnen noch kurz eine rührselige Geschichte, auch aus dem Versandhandel, liefern. Da gibt es einen Patienten im hintersten Tessin, der täglicher Benützer von Insulin ist. Sie sollten einmal sehen, wie zufrieden er ist, wenn der Pöstler mit dieser lebensnotwendigen Medizin, im sauberen gelben, eisgekühlten Gefäss kommt und ihm dieses Gefäss von der Versandapotheke überreicht. Einzelschicksale, rührselige oder dramatische Geschichten eignen sich nicht, um diese Frage wirklich zu entscheiden.

Ich möchte mit dem Hinweis auf das Gutachten von Professor Fleiner schliessen, das Ihnen allen zugestellt worden ist. Darin wird klar festgehalten, dass die Minderheit I in Artikel 27 Absatz 2 eine Version beantragt, die faktisch zu einem totalen Verbot des Versandhandels führen würde. Es wird sich immer der Nachweis erbringen lassen, dass die Arzneimittel durch eine befugte Person abgegeben werden könnten. Diese schwammige Formulierung gehört nicht in ein Gesetz. Zudem widerspricht das Verbot oder die totale Beschränkung des Versandhandels ganz klar der heutigen Tendenz zur Liberalisierung, die in diesem Saal heute oft beschworen wurde, es widerspricht dem freien Markt sowie den Intentionen des Binnenmarktgesetzes.

[PAGE 113] Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion, der etwas liberaleren Lösung von Bundesrat und Kommissionsmehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge klar abzulehnen.