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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2016-03-10

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen die parlamentarische Initiative Lüscher und den daraus folgenden Gesetzentwurf zur Ausdehnung der Rechte der Geschädigten im Militärstrafprozess vorstellen.

Wie mein Vorredner, der französischsprachige Kommissionsreferent, ausgeführt hat, geht seine am 17. März 2010, also vor fast genau sechs Jahren, eingereichte parlamentarische Initiative auf den tragischen Unfall im Berner Oberland an der Jungfrau zurück, bei dem 2007 sechs Rekruten und ein Unteroffizier von einer Lawine in den Tod gerissen wurden. Ihre Angehörigen durften sich nicht am Strafverfahren beteiligen.

In der Tat verfügen im Militärstrafprozessrecht nach geltendem Recht die geschädigte Person oder ihre Angehörigen heute über weniger Mitwirkungsrechte, als dies im ordentlichen zivilen Strafprozessrecht nach der Strafprozessordnung der Fall ist. Das auf den Unfall an der Jungfrau nachfolgende Strafverfahren hat insbesondere gezeigt - Herr Lüscher hat es in extenso ausgeführt -, dass das geltende Recht im Militärstrafprozess in Bezug auf die Parteirechte der geschädigten Person oder ihrer Angehörigen nicht parallel zur Strafprozessordnung revidiert worden ist, sodass es den Ansprüchen an ein modernes Strafprozessrecht nicht mehr vollständig zu genügen vermag.

Die parlamentarische Initiative Lüscher wurde durch Ihre Kommission für Rechtsfragen an drei Sitzungen bearbeitet, und zwar im Oktober 2012, im August 2013 und im August 2014. Am 15. August 2013 nahm Ihre Kommission für Rechtsfragen einstimmig einen Vorentwurf an, der zwischen September und Dezember 2013 in die Vernehmlassung geschickt wurde. Das öffentliche Vernehmlassungsergebnis war durchaus positiv. Am 20. Februar 2015 nahm die Kommission Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen. Gleichentags verabschiedete sie den Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt.

Wie Sie aus seiner Stellungnahme vom 21. Oktober 2015 ersehen, beantragte der Bundesrat zwei Ergänzungen: Es handelt sich um Artikel 196 Absatz 2 auf Seite 22 und um Artikel 220a auf Seite 23 der Fahne in deutscher Sprache.

Die eine Ergänzung betrifft eine redaktionelle Korrektur bezüglich der Rekursrechte bzw. der Legitimation, in solchen Verfahren für die Privatklägerschaft Rekurse einzureichen. Die andere Ergänzung betrifft die Übergangsbestimmungen, welche der Bundesrat so zu konzipieren beantragte, dass nach dem Inkrafttreten der Gesetzgebung, die vor Ihnen liegt, dieses neue Recht unmittelbar auf die hängigen Verfahren anwendbar sein soll. Das ist sachlogisch, weil das Parlament ja dadurch, dass es unseren Anträgen aus der Kommission für Rechtsfragen zustimmt, die Ausdehnung der Rechte der Geschädigten erreichen möchte. Der Nationalrat kann also heute - hoffentlich gilt das dann auch für unsere Kolleginnen und Kollegen im Ständerat - den Willen des Gesetzgebers bekunden, dass er diese Ausdehnung der Rechte möchte und nicht noch eine Frist abzuwarten ist, bis diese ausgedehnten Parteirechte der Geschädigten oder ihrer Angehörigen auch im Rechtsalltag, in der Praxis, in den hängigen Verfahren zur Anwendung kommen können.

Die Kommission für Rechtsfragen hat die Anträge des Bundesrates geprüft und diskutiert. Wir wurden während des ganzen Verfahrens optimal durch die Dienste des VBS, insbesondere durch das Oberauditorat und den Rechtsdienst des VBS, unterstützt. Ich möchte das namens der Kommission auch bestens verdanken. Es war eine gute, eine hervorragende Zusammenarbeit bei einem feinverästelten Gesetzeswerk.

Ich denke, Herr Kollege Lüscher hat vielleicht nicht realisiert, als er eine parlamentarische Initiative mit vier Zeilen und mit einem klaren Gegenstand eingereicht hat, dass dies zu einer Gesetzgebung mit 38 Artikeln führen würde. Aber es ist so. Ein Rechtsstaat erfordert sowieso eine sorgfältige und umfassende Gesetzgebung. Diese legen wir Ihnen heute zum Beschluss vor.

Der Initiative wurde schon in der ersten Phase durch die beiden Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates und des Ständerates einstimmig Folge gegeben. Die Ihnen vorliegende Fahne mit ihren Anträgen wurde in unserer Kommission für Rechtsfragen einstimmig verabschiedet. Aus diesem Grund kommt die Gesetzgebung auch erst jetzt zum ersten Mal in den Nationalrat.

Die RK-NR beantragt Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.