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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2016-03-10

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Ich entnehme der Diskussion, dass wir uns in einem Punkt einig sind, nämlich die Heiratsstrafe abzuschaffen. Und bei der jetzt vorliegenden Motion geht es um die Frage, ob wir einen zukunftsträchtigen Weg einschlagen wollen oder ob wir rückwärtsorientiert entscheiden. Gestatten Sie mir, aus Sicht der Kommissionsmehrheit auf zwei, drei Punkte der Diskussion einzutreten.

Zunächst zur Kritik des administrativen Aufwandes, die hier stark in den Vordergrund gestellt wurde: Es gilt, zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass der Bericht des Bundesrates eindeutig festhält, dass durchaus die Möglichkeit besteht, Einkünfte und Vermögenswerte der Ehegatten in einer gemeinsamen Steuererklärung anzugeben, auch beim Modell der Individualbesteuerung. Vorausgesetzt wird, dass man die Möglichkeit dafür schafft, dass eben die Steuerfaktoren der Ehegatten innerhalb der Steuererklärung getrennt sind. Das Argument, es gebe mehr Steuererklärungen, ist damit nicht stichhaltig.

Zur Frage aus der CVP-Fraktion nach dem Vorgehen in Bezug beispielsweise auf die Steuerabzüge für minderjährige Kinder oder in Bezug auf die Verteilung kinderrelevanter Abzüge auf die Ehegatten, dann auch in Bezug auf die Zuteilung der Faktoren bei den Bauern und übrigens auch bei den selbstständig Erwerbstätigen in den KMU: All diese Fragen, sagt der Bericht, brauchen Grundsatzentscheide. Diese zu fällen ist grundsätzlich machbar. Der Bundesrat hat in der Kommission deutlich unterstrichen, dass diese Grundsatzentscheide gefällt werden müssen. Das ist aber machbar. Diese Fragen sind kein Argument, um zu sagen, die administrative Belastung würde zunehmen.

Dann wurde weiter das Modell Deutschland angeführt. Da gilt es zu erwähnen - das ist interessant zu wissen -, dass in Deutschland das Grundmodell die Individualbesteuerung ist. Es gibt eine Wahlmöglichkeit. Und wenn nicht gewählt wird, dann wird unterstellt, dass die Steuerpflichtigen die Individualbesteuerung wählen, weil in Deutschland die Meinung vorherrscht, dass im Normalfall die Individualbesteuerung die vorteilhaftere Variante darstelle.

Von Herrn Aeschi wurde das Argument angeführt, es käme zu einer Abschaffung der Institution Ehe. Einer Heirat steht jedoch auch inskünftig nichts im Wege. Die Individualbesteuerung knüpft eben nicht an die geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen an; das Familienrecht geht bei Ehe und Familie nach wie vor von einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft der Ehepartner und allfälliger Kinder aus.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass aus wirtschaftspolitischen Überlegungen das Argument der Stärkung der Fachkräfte-Initiative zentral ist. Es ist wichtig, hier erste Lösungen vorzuspuren, unter Berücksichtigung der fiskalpolitischen Aspekte, aufgrund des Willens, das Arbeitsmarktpotenzial der Frauen zu mobilisieren, und mit Blick auf die Probleme, die namentlich auch mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative auf uns zukommen. Da ist es schon erstaunlich, dass der Bundesrat einerseits sagt, eine bessere Nutzung des Arbeitsmarktpotenzials der Frauen sei möglich, andererseits bei der Fachkräfte-Initiative aber ausgerechnet entsprechende Massnahmen ins Zentrum der Bemühungen stellt und sagt - zu Recht -, es gelte nun, dieses Potenzial zu nutzen.

Es gibt also ein gewichtiges wirtschaftspolitisches Argument dafür, diese Motion anzunehmen. Auch fiskalpolitische Überlegungen haben die Kommissionsmehrheit zur Überzeugung geführt, es sei wichtig, hier mit der Individualbesteuerung einen zukunftsträchtigen Weg zu öffnen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diese Motion anzunehmen.

[VS]