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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2016-03-10

Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-10

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation übermitteln. Die Geschäftsprüfungsdelegation überwacht im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes. Dazu gehören der zivile Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Militärische Nachrichtendienst (MND) sowie das Zentrum für elektronische Operationen der Armee. Die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereiche des Staatsschutzes sind ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation.

Ebenso wie die Geschäftsprüfungskommission legt auch die Geschäftsprüfungsdelegation den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Sie versteht ihre Oberaufsicht in erster Linie als Kontrolle darüber, wie die Exekutive ihre Aufsicht wahrnimmt. Für die Aufsicht über den Nachrichtendienst verfügt der Vorsteher des VBS über ein eigenes Kontrollorgan. Die Geschäftsprüfungsdelegation erhält die Inspektionsberichte der Nachrichtendienstaufsicht und verfolgt, wie die vom Vorsteher angenommenen Empfehlungen umgesetzt werden.

Als die Geschäftsprüfungsdelegation im Jahre 2008 die gesetzlichen Grundlagen für den zivilen Nachrichtendienst des Bundes schuf, war es ihre Absicht, dass nachrichtendienstliche Aufgaben militärischer Art durch den Nachrichtendienst der Armee und nicht mehr durch den zivilen Nachrichtendienst erfüllt würden. Eine Inspektion durch die Nachrichtendienstaufsicht ergab, dass sich Organisationseinheiten im NDB weiterhin mit militärischen Themen befassten, insbesondere im Bereich der Luftkriegsführung. Der Vorsteher [PAGE 327] des VBS folgte dann der Empfehlung der Nachrichtendienstaufsicht, diese Zellen in den Militärischen Nachrichtendienst zu überführen.

Neben den Inspektionsberichten der Nachrichtendienstaufsicht hat die Geschäftsprüfungsdelegation auch den Jahresbericht der Unabhängigen Kontrollinstanz über die Funkaufklärung behandelt und traf sich wie jedes Jahr mit der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Weiter nahm die Geschäftsprüfungsdelegation die regelmässigen Berichterstattungen des Bundesrates und des VBS entgegen. Dazu gehört der Bericht über die ausgestellten Tarnidentitäten, mit welchen der Nachrichtendienst des Bundes seine Mitarbeitenden und diejenigen der kantonalen Staatsschutzorgane sowie Informanten ausstatten kann. Auch der Bericht über die ausgesprochenen Tätigkeitsverbote gehört dazu.

Weiter befasste sich die GPDel mit der Berichterstattung an den Chef VBS über die Operationen, mit denen der NDB Quellen im In- und Ausland führt. Nachdem die Nachrichtendienstaufsicht zum Schluss gekommen war, dass die Beurteilung der Operationen verbessert werden könnte, wenn der NDB dafür einheitliche Kriterien verwenden würde, setzte sich auch die GPDel für dieses Anliegen ein. Im Oktober 2015 begrüsste die GPDel die neuen Kriterien, welche nun erstmals für die Berichterstattung 2016 Anwendung finden.

Im Frühjahr 2015 prüfte die GPDel den aktualisierten Grundauftrag des NDB und bat in der Folge den Bundesrat, den Kreis der möglichen Informationsempfänger des NDB im Lichte der gesetzlichen Vorgaben anzupassen, was alsdann geschehen ist.

Im Zusammenhang mit dem Problem der Dschihad-Reisenden besuchte die GPDel bei der Bundeskriminalpolizei die Stelle zur Bekämpfung des Dschihadismus im Internet und beim NDB verschiedene Bereiche, die zusammen das Dschihadismus-Monitoring des Dienstes im Internet durchführen. Weiter liess sich die GPDel über die Arbeiten der Task-Force Tetra informieren, die unter der Leitung des Fedpol steht. Für die GPDel ist es dabei unabdingbar, dass auch die Armee in die Eventualplanung mit den Kantonen für den Fall eines Attentates mit einbezogen wird.

Die GPDel beschäftigte sich auch mit der Nachkontrolle zu ihrer Inspektion zum Datendiebstahl im NDB im Jahr 2012. Nachdem die Delegation im Sommer 2013 ihren Bericht abgegeben hatte, setzte der Bundesrat raschestmöglich den grösseren Teil der Empfehlungen um. Im Jahr 2015 überprüfte die GPDel diese Umsetzung nochmals und konnte, wie gesagt, diese Untersuchung abschliessen.