Thanei Anita · Nationalrat · 2002-03-12
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-12
Wortprotokoll
Vor einer Woche wurde die auf den 6. März angesetzte Diskussion über den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" auf einen Ordnungsantrag Hegetschweiler hin von der Traktandenliste gestrichen. Die Kommission für Rechtsfragen hat heute früh das weitere Vorgehen festgelegt. Somit ist damit zu rechnen, dass bis Ende 2002, spätestens Anfang 2003 die Vorlage bereinigt sein wird. Wir befinden uns auf einem guten Weg, um aus der Sackgasse herauszufinden. Kommt es zu einem akzeptablen Gegenvorschlag, so wird das Initiativkomitee darüber entscheiden, ob allenfalls die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" zurückgezogen werden kann.
Es ist somit eine Zumutung für das Stimmvolk, mit einer Initiative konfrontiert zu werden, während das Parlament über einen indirekten Gegenvorschlag berät. Das macht auch für die politische Arbeit des Parlamentes keinen Sinn, und ich bitte Sie deshalb, meinen Ordnungsantrag zu unterstützen. Das heisst, dass ein Termin für die Volksabstimmung erst angesetzt wird, wenn klar ist, ob der Rat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, und wenn auch über dessen Inhalt Klarheit besteht.
Ich erlaube mir noch eine formelle Bemerkung: Nach Artikel 74 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte muss der Bundesrat die Volksabstimmung über eine Initiative innert neun Monaten nach der Schlussabstimmung im Parlament festsetzen. Gemäss Absatz 2 kann aber die Bundesversammlung diese Frist verlängern. Diese Bestimmung ist auf die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" nicht anwendbar, weil es sich um eine altrechtliche Initiative handelt. Mit anderen Worten: Wir können grundsätzlich hier nicht nach Artikel 74 Absatz 2 des erwähnten Gesetzes vorgehen; deshalb habe ich nur einen Ordnungsantrag eingereicht. Dies aus folgenden Gründen: Für altrechtliche Initiativen ist der Bundesrat grundsätzlich an keine Frist gebunden, d. h., er könnte von sich aus die Volksabstimmung erst auf einen Termin im nächsten Jahr festsetzen. Der Bundesrat hat aber im Rahmen der Beschleunigungs-Initiative zumindest vor der Bundesversammlung das Versprechen abgegeben, auch altrechtliche Initiativen beförderlich zu behandeln. Aus diesem Grund ist der Ordnungsantrag als politische Unterstützung für den Bundesrat zu verstehen, um ihm zu zeigen, dass dies dem Willen der Bundesversammlung - in unserem Fall jenem des Nationalrates - entspricht.
Ich bitte Sie also, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.