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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-14

Wortprotokoll

Wir befinden uns ja in der letzten Runde der Differenzbereinigung. Das heisst, dass sich die Räte eigentlich jetzt finden sollten. Sonst müssen Sie eine Einigungskonferenz durchführen. In diesem Sinne hat der Ständerat schon einen Schritt auf Sie zu gemacht, und die Kommission hat jetzt einen Schritt zur Beilegung der vier verbleibenden Differenzen gemacht. Ich glaube, in der Stossrichtung sollten Sie sich deshalb jetzt der Mehrheit Ihrer Kommission anschliessen, damit wir hier eine Lösung haben. Denn das Waldgesetz ist für die Kantone und die Waldeigentümer wichtig. Nichts zu haben wäre schlechter, als etwas zu haben, bei dem Sie nicht überall einverstanden sind.

Zur Lösung betreffend Arbeitssicherheit möchte ich nochmals Folgendes sagen, auch an die Minderheit Schilliger gerichtet: Ja, Regulierung ist das eine, aber die Einsparung von Kosten gewichten wir hier klar höher. Alle sind sich einig: Wir haben hier einen sehr unfallträchtigen Bereich, und wir wissen, dass sich die durchschnittlichen direkten und indirekten Kosten pro Berufsunfall in der Waldbewirtschaftung auf rund 26 000 Franken belaufen. Jeder Unfall, den wir vermeiden können, reduziert also auch die volkswirtschaftlichen Kosten um 26 000 Franken. Deshalb haben wir hier dieses Konzept, das vorsieht, dass die Kurse, die es heute auf freiwilliger Basis gibt, obligatorisch erklärt werden. Und vor allem - das ist wichtig - richten sich diese Kurse an die Zielgruppe der sporadisch bei Holzerntearbeiten Tätigen, an Mitarbeiter, die nur sporadisch, aushilfsweise im Holzbau tätig sind, und nicht an die hauptamtlich Angestellten. Diese absolvieren diese Kurse schon längst. Deshalb steht die ganze Forstbranche, die Waldwirtschaft dahinter. Denn es geht auch hier um die Vermeidung von Kosten.

Zur Minderheit Rösti bei Artikel 34b möchte ich nochmals Folgendes festhalten, es wurde schon gesagt: Uns geht es vor allem darum, dass es, wenn gemäss Minderheitsantrag die Förderung für alle Bauten gilt, die der Bund irgendwo mitfinanziert hat, auch für alle landwirtschaftlichen Bauten gilt. Es gilt auch für die Bauten der SBB, es gilt für die ETH-Bauten usw. Hier hätten wir dann schon eine ziemlich massive Bürokratie, wenn wir bei jeder Baute in diesem Bereich auch noch die Verwendung von Schweizer Holz planen und begleiten müssten. Insofern gilt: Es ist eine gute Idee, aber wenn wir Kosten und Nutzen einander gegenüberstellen, stellen wir fest, dass diese Bestimmung aus unserer Sicht schon sehr, sehr aufwendig im Vollzug ist.

Deshalb bitte ich Sie, auch hier die Differenz auszuräumen und sich der Mehrheit Ihrer Kommission anzuschliessen.

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