Germann Hannes · Ständerat · 2016-03-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-14
Wortprotokoll
Nach den Ausführungen zum Abkommen mit der Europäischen Union habe ich hier nicht mehr besonders viel hinzuzufügen. Ich habe aber eine Frage angekündigt, bzw. ich habe ein Anliegen an Herrn Maurer respektive den Bundesrat. Es ist ein Anliegen, das seitens der Bankenbranche geäussert wurde. Ich bin ein Vertreter dieser Branche. Es wurde bereits in der WAK darauf hingewiesen, dass Australien voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, das AIA-Abkommen bereits auf 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Vermutlich wird dies erst per Mitte 2017 der Fall sein. Nun habe ich allerdings einer Liste entnommen, dass Australien zu den Jurisdictions gehört, die den Austausch erst ab 2018 machen werden, während die meisten Europäer bereits 2017 bereit sind.
Was ist das Anliegen der Banken? Aus Bankensicht wäre eine Umsetzung per Mitte Jahr mit erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten verbunden, das kann man aus naheliegenden Gründen sagen. Man muss die Software-Umstellungen auf Anfang Jahr vornehmen, dann kann man für das ganze Jahr Meldung erstatten. Herr Bundesrat Maurer hat uns in der Kommission in Aussicht gestellt, dass für den Bundesrat eine Umsetzung per Anfang Jahr im Vordergrund stehe bzw. nur eine solche infrage komme. Herr Bundesrat Maurer, können Sie uns die Aussage heute nochmals bestätigen, dass eine Umsetzung, wenn überhaupt, per 1. Januar 2018 und keinesfalls per Mitte Jahr erfolgt?
Wie gesagt, es gibt erhebliche Umstellungen. Es sind ja nicht nur zwei, drei Grossbanken, die die Umstellungen machen müssen. Es sind sämtliche Kleinbanken, und es stehen ja dann auch noch andere solche Verträge mit verschiedenen der 97 Staaten in Aussicht, die sich inzwischen verpflichtet haben, den automatischen Informationsaustausch einzuführen.
Im Übrigen sehe ich persönlich bei Australien vom Rechtsstaat her keine Probleme. Es wäre aber vielleicht trotzdem noch einmal gut zu hören, was denn passiert, wenn ein Partnerstaat die Daten eben missbraucht. Werden dann einfach die Datenlieferungen suspendiert? So mindestens hat sich Herr Schelling kürzlich an einer Bankrechtstagung geäussert. Oder werden die Abkommen allenfalls auch gekündigt, gibt es diese Möglichkeit? Bei Australien steht das ganz sicher nicht im Vordergrund. Wir haben aber eine Reihe von Ländern, die sich dem OECD-Standard verpflichtet haben. Die Liste reicht von Anguilla über Barbados, Bermuda, British Virgin Islands zu Cayman Islands usw.; diese sind an vorderster Front. Dann umfasst die Liste auch das United Kingdom, auch einen verlässlichen Rechtsstaat, der erfreulicherweise auch alle seine Entitäten wie die Überseeinseln und die Kanalinseln mit einbezieht. Das wäre ja dann positiv. Aber die Frage ist: Was passiert ganz konkret, wenn ein Staat - jetzt nicht speziell Australien - hier Missbrauch betreibt?