Merlini Giovanni · Nationalrat · 2016-03-14
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-14
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion wird bei Artikel 26 Absatz 5bis gemäss der Kommissionsmehrheit stimmen. Zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts ist eine solche Vorschrift, welche die betreffenden Unternehmen zur Aufbewahrung der Randdaten in der Schweiz anhält, überflüssig und sogar kontraproduktiv. Gemäss unserem Datenschutzgesetz dürfen Personendaten, also auch Randdaten, eben nur dann im Ausland aufbewahrt werden, wenn die Gesetzgebung des infragekommenden Landes oder andere Garantien einen angemessenen Schutz gewährleisten. Dies gilt auch für die Aufbewahrung der Daten in einer Cloud auf Servern im Ausland.
Es gibt auch andere Tätigkeitsbereiche, bei denen mindestens so sensible Daten aufbewahrt und bearbeitet werden, etwa im Bankwesen, bei Privatversicherungen, bei Krankenkassen und bei internationalen Firmen. Bei diesen Unternehmen gibt es aber aus Praktikabilitätsgründen keine Pflicht, die Daten in der Schweiz aufzubewahren. Wollen wir da eine Ungleichbehandlung? Nein. Telekommunikationsdienste werden öfters von international tätigen Unternehmen bereitgestellt, und die von ihnen bereitgestellten Telekommunikationssysteme werden in einigen wenigen Ländern zentralisiert, häufig ausserhalb der Schweiz. Dass Randdaten die Landesgrenze überqueren und auch ausserhalb der Schweiz gespeichert werden, ist demzufolge unvermeidbar.
Ich ersuche Sie demzufolge, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.