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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-15

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat diese Motion vor dreieinhalb Jahren angenommen, und seither ist einiges gegangen. So haben wir im Rahmen des Energiegesetzes das Thema Heizungen, auch im Sinne der föderalen Aufteilung, geregelt. Es gibt dort jetzt noch den Bereich der Grossfeuerungen, wo wir eine Bundeskompetenz haben. Und sonst haben die Kantone, wie Herr Ständerat Vonlanthen ausgeführt hat, im Bereiche der Muken eine gute Vorlage unterbreitet. Sie muss jetzt noch überall ins kantonale Recht überführt werden, was etwas dauern wird; man ist aber auf dem richtigen Weg.

Dieser Bereich ist sehr zentral: Mit Elektroheizungen und Elektroboilern wird zusammen doppelt so viel Strom konsumiert, wie das Kraftwerk Mühleberg im Jahr produziert. Wir haben hier also ein riesiges Potenzial. Es ist aber so, wie gesagt wurde, dass ein Totalverbot die Eigentumsgarantie ritzen würde und dass Eigentümer nicht in jedem Fall auch Alternativen haben. Insofern muss man hier wahrscheinlich einen Weg suchen, der mehr beim Verbrauch als bei Verboten ansetzt, damit er auch für Eigentümer akzeptabel ist.

Wir werden das Thema mit den Kantonen weiterverfolgen müssen. Da das Gebäudeprogramm ja bis 2025 befristet ist, müssen wir die Finanzierungsanreize durch Standards oder eben halt durch Regulierungen in diesem Bereich ersetzen. Da sind wir noch nicht angelangt, wir arbeiten aber sehr gut mit den Kantonen zusammen, sodass man auch in diesem Bereich weiterkommt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Es geht ja um eine Zusammenarbeit, und die Zuständigkeit der Kantone wird nicht geritzt. Das Problem besteht halt.

Ich vertraue also auf die gute Zusammenarbeit mit den Kantonen. Nun müssen Sie hier halt entscheiden. Ich kann jetzt den Antrag nicht einfach von mir aus abändern.