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Engler Stefan · Ständerat · 2016-03-15

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Nachdem Kollege Fournier uns hier auf die Möglichkeit eines Missverständnisses bei der Interpretation dieser Bestimmung aufmerksam macht, ist es zweckmässig, wenn sich der Zweitrat nochmals mit der Frage auseinandersetzt, was damit wirklich gemeint ist. Ich glaube nicht, dass das gemeint ist, was Kollege Fournier vermutet, dass es also zu einer neuen Mischfinanzierung käme. Es geht lediglich um die Abwicklung der Kompensation für diejenigen Kantone, die Hauptstrassen an das Nationalstrassennetz abgeben. Es geht darum, wie diese Kompensation im Umfang von 60 Millionen Franken erfolgt. Wir haben uns ja für das Modell 2 entschieden. Die Regeln sind an und für sich bekannt: Die Kantone, die Hauptstrassen abgeben, müssen sich das bei den Globalbeiträgen für die Hauptstrassen anrechnen lassen. Diejenigen Kantone, die auch noch Beiträge für Hauptstrassen im Berggebiet haben, werden sich zusätzlich dort eine Anrechnung gefallen lassen müssen. Am Schluss bleiben die nicht werkgebundenen Beiträge, die gekürzt werden. Und erst, wenn am Schluss noch ein Kompensationsdelta gibt, besteht eine Ausgleichspflicht bei denjenigen Kantonen, die von der Umwidmung profitieren.

Kollege Fournier hat aber zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass man das auch anders interpretieren könnte. Es könnte beispielsweise in der Verfassung der Freipass dafür geschaffen werden, dass in Zukunft von den Kantonen darüber hinaus noch Mittel in den Nationalstrassenfonds einbezahlt werden müssten. Ich bin deshalb auch der Meinung, dass es richtig ist, wenn der Zweitrat diese Sache nochmals genau anschaut und klärt, wie man die Beitragspflicht der Kantone verstehen muss, d. h., ob es wirklich lediglich um die Abwicklung der Kompensation geht.

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