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Engler Stefan · Ständerat · 2016-03-15

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Die Formulierung stammt eins zu eins aus Artikel 48a des Eisenbahngesetzes und ist damit an die Fabi-Vorlage angelehnt. Sie soll zum Ausdruck bringen, dass die Mehrheit auch die Verbesserung der Erschliessung der Berggebiete und der Tourismusregionen in die Ansichten, wie die Mittel eingesetzt werden, mit einbezogen haben möchte. Die Mehrheit lehnt sich damit auch an das Kriterium unter Buchstabe d an, wonach beim Einsatz der Mittel aus dem Nationalstrassenfonds die Koordination mit der Siedlungsentwicklung beachtet werden muss.

Mir geht es nicht einmal um Ausbauten, Herr Kollege Janiak, mir geht es in erster Linie um den Unterhalt der bestehenden Nationalstrassen in unseren Gebieten. Darüber sind wir uns alle einig: dass nämlich Infrastrukturen, Verkehrsinfrastrukturen - ob es sich nun um die Eisenbahn oder um die Strasse handelt - immer auch eine Klammer- und eine Kohäsionsfunktion haben, die volkswirtschaftlichen Nutzen stiften sollen.

Fatal wäre es, wenn Mittel für Nationalstrassen nach rentablen Gebieten und weniger rentablen Gebieten priorisiert würden. Ich habe Verständnis dafür, dass Kosten-Nutzen-Überlegungen eine Rolle spielen sollen. Wo viel Verkehr ist, ist auch der Nutzen meistens grösser. Bauen im Gebirge, in den Bergen und dort die Nationalstrassen auch unterhalten ist zwar aufwendiger, aber gleichermassen notwendig.

Nochmals: Die Formulierung von Buchstabe e entspricht eins zu eins der Formulierung von Artikel 48a des [PAGE 189] Eisenbahngesetzes als Ausführungsgesetzgebung zur Fabi-Vorlage, mit der auch gesagt wurde, wo der Bund Eisenbahninfrastrukturen baut, unterhält und betreibt.