Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-03-15
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-15
Wortprotokoll
Die Kommission Ihres Rates hat die am 23. April 2012, also vor knapp vier Jahren eingereichte Motion an ihrer Sitzung vom 15. Januar 2016 vorberaten. Entsprechend haben Sie auch hier einen Bericht erhalten. Daraus ersehen Sie, dass Ihnen die Kommission einstimmig beantragt, die Motion abzulehnen. Warum? Worum geht es?
Zusammengefasst verlangt die Kommission des Nationalrates mit ihrer Motion, mit entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu sorgen, dass die meisten der heute noch bestehenden Elektroheizungen bis spätestens 2025 durch Heizsysteme mit besserer Energieeffizienz ersetzt werden. Entsprechend fordert die Kommission des Nationalrates den Bundesrat auf, dies in Zusammenhang mit den Kantonen zu realisieren.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2012 die Annahme der Motion, dies hauptsächlich mit folgender Begründung: Erstens seien gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung die Kantone für den Erlass von Vorschriften respektive Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden beträfen, zuständig. Zweitens habe das Bundesamt für Energie unter Leitung der Kantone bereits zum damaligen Zeitpunkt im Rahmen der Energiestrategie 2050 die notwendigen Gesetzesbestimmungen für den Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern geprüft. Drittens sei es das Ziel, die angestrebten gesetzlichen Rahmenbedingungen als Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, der sogenannten Muken, zu verankern.
Der Nationalrat hat seinerseits die Motion am 24. September 2012 ohne Gegenstimme angenommen.
Ihre vorberatende Kommission ist sich sehr wohl bewusst, dass Elektroheizungen und Elektroboiler einen nach wie vor enormen Stromverbrauch haben. Konsequenterweise wollen denn auch die Kommission wie der Bundesrat den Umstieg auf andere Heizungssysteme wie z. B. Wärmepumpen mit einer erwiesenermassen viel besseren Energieeffizienz im Sinne eines Übergangs zu effizienteren Heizungssystemen unterstützen.
Die Schwesterkommission des Nationalrates will nun mit der vorliegenden Motion diesen Übergang auf nationaler Ebene beschleunigen und auch koordinieren, damit sämtliche noch bestehenden Elektroheizungen bis spätestens 2025 ersetzt werden.
Ihre vorberatende Kommission hat sich nun im Detail über all die Aktivitäten und Bemühungen seit der Einreichung der Motion im April 2012 ins Bild setzen lassen, hat darüber diskutiert und hält zusammengefasst Folgendes fest:
Erstens sind für die Ausarbeitung von Vorschriften, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, indiskutabel die Kantone zuständig. Im Wissen, dass diese kantonale Kompetenz jedoch zu einer unterschiedlichen Sanierungsdichte führen kann, begrüsst die Kommission dennoch ausdrücklich die Harmonisierungsbestrebungen im Rahmen der [PAGE 198] Arbeiten zu den Muken. Diese von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren verabschiedeten Mustervorschriften enthalten nämlich Vorgaben und klare Ziele, die bis 2018 bestmöglich in die kantonalen Gesetzgebungen integriert sein und bis 2020 in Kraft treten sollen.
Zweitens ist sich die Kommission auch bewusst, dass die Umsetzung der Muken-Ziele Zeit in Anspruch nimmt, da ein bestimmter Handlungsspielraum zugestanden und eine Übergangsfrist von fünfzehn Jahren vorgeschlagen wird. Dennoch hält sie den eingeschlagenen Weg für richtig, da die heutigen Muken, die ja auch im Rahmen der Energiestrategie 2050 unmissverständlich unterstützt werden, so angepasst worden sind, dass sie dem Anliegen des Ersatzes von Elektroheizungssystemen Rechnung tragen.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission, die vorliegende Motion abzulehnen.