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preparatory:AB 196946

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Ganz kurz: Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.

Es geht hier darum, dass ein Eintrag auch dann erfolgen soll, wenn jemand schuldig gesprochen wurde, aber von einer Strafe abgesehen wurde, weil der Täter beispielsweise den Schaden gedeckt hat. Bei diesen Fällen ist klar, dass jemand ein Delikt begangen hat, also schuldig gesprochen wurde. Das ist das Entscheidende, auch wenn aus bestimmten Gründen - ich habe es gesagt, z. B. weil der Schaden gedeckt wurde - von einer Bestrafung abgesehen wird. Ein entsprechender Eintrag ist sinnvoll und richtig, eben weil ein strafbares Verhalten vorliegt und das Wissen um diese Vortat für die Strafverfolgungsbehörden bei Wiederholungstätern von entsprechender Relevanz ist. In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass diese Urteile nicht in allen Auszügen, insbesondere nicht in den Privatauszügen, sondern nur in den Behördenauszügen erscheinen. Die betroffene Person erleidet damit keine weiteren Rechtsnachteile.

Ich ersuche Sie daher, im Sinne einer sachgerechten Strafverfolgung der Mehrheit zu folgen.