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Amherd Viola · Nationalrat · 2016-03-15

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-03-15

Wortprotokoll

Die Artikel 26 und 35 regeln die Eintragung von hängigen Verfahren. Das ist nichts Neues, werden hängige Verfahren doch bereits heute registriert. Der Minderheitsantrag, der vom Eintrag hängiger Verfahren absehen will, geht somit hinter die aktuell bestehende Regelung zurück. Die Kommissionsmehrheit kann dem nicht zustimmen.

Für die Strafverfolgungsbehörden ist es zur Klärung von Zuständigkeitsfragen unabdingbar, Informationen zu hängigen Verfahren zu bekommen. Ohne diese Möglichkeit wären Anfragen in der ganzen Schweiz nötig - ein äusserst ineffizientes und fehleranfälliges Unterfangen. Andere Behörden, die zwingend über hängige Verfahren Bescheid wissen müssen, sind beispielsweise Haftanstalten, Polizeikommandos, Waffenbehörden, zuständige Ärzte bei fürsorgerischer Unterbringung und auch Kindesschutzbehörden, um nur einige zu nennen - Frau Bundesrätin Sommaruga hat entsprechende Beispiele zitiert. Hier geht es um eminent wichtige Informationen in Bezug auf die öffentliche Sicherheit.

Klar besteht das Risiko von Vorverurteilungen. Um diese zu vermeiden und die Unschuldsvermutung nicht infrage zu stellen, erscheinen diese Eintragungen im Privatauszug aber nicht. Sie sind nur sichtbar für spezialisierte Behörden, die wissen, wie sie mit diesen Informationen umzugehen haben.

Die Kommission schliesst sich mit einer Mehrheit von 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Ständerat an und lehnt die Streichung der Artikel 26 und 35 ab. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Nidegger abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.

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