Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-16
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-16
Wortprotokoll
Ich äussere mich zuerst zum Minderheitsantrag Pardini zu Artikel 16 Absatz 3. Herr Pardini möchte die Kapitalgewinnsteuer einführen. Der Bundesrat hatte diese in die Vernehmlassung gegeben, das Resultat war aber derart niederschmetternd, dass wir darauf verzichtet haben, das in der Botschaft noch einmal aufzunehmen. Es entspricht den demokratischen Gepflogenheiten, die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens entsprechend zu berücksichtigen. Aus unserer Sicht ist daher auf die Einführung der Kapitalgewinnsteuer definitiv zu verzichten. Die Zahlen, die Herr Pardini genannt hat, sind meiner Meinung nach zu hoch, er hat mindestens mal zwei gerechnet. Bei Artikel 16 Absatz 3 bezüglich Kapitalgewinnsteuer und den folgenden damit zusammenhängenden Artikeln bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben, also beim Entwurf des Bundesrates und beim Entscheid des Ständerates.
Zur Frage des Teilbesteuerungsverfahrens gibt es drei Varianten zur Auswahl: einmal das geltende Recht, das vom Ständerat und auch von der Kommissionsmehrheit übernommen worden ist, dann den Antrag der Minderheit I (Schelbert), die den Entwurf des Bundesrates übernimmt, und dann gibt es den Antrag der Minderheit II (Jans), die vollumfänglich auf das Teilbesteuerungsverfahren verzichten will.
Von dem Antrag der Minderheit II bitte ich Sie auf alle Fälle Abstand zu nehmen. Das Teilbesteuerungsverfahren dient der Milderung, nicht der Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung, wie Sie das jetzt auch gehört und nachgefragt haben. Es trägt damit dazu bei, dass eine Rechtsformneutralität geschützt wird. Es kann und sollte daher aus steuersystematischen Gründen nicht grundsätzlich aus dieser Vorlage gekippt werden.
Somit bleiben der Entwurf des Bundesrates und der Antrag der Mehrheit. Der Bundesrat möchte den Anteil leicht erhöhen und harmonisieren, er möchte Privat- und Geschäftsvermögen bei 70 Prozent festsetzen. Die Mehrheit der Kommission und der Ständerat wollen beim geltenden Recht bleiben; das würde Mindereinnahmen von 76 Millionen Franken für den Bund - das wurde bereits gesagt - und von 15 Millionen Franken für die Kantone bewirken.
Ich bitte Sie daher, beim Teilbesteuerungsverfahren der Minderheit I (Schelbert) und damit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, auf keinen Fall aber den Antrag der Minderheit Jans zu unterstützen, wenn Sie hier die Wahl haben; das wäre definitiv falsch.
Zu Artikel 19 Absatz 2, hier geht es um die Aufhebung der steuerfreien Ausschüttung von Agio-Reserven: Der Antrag der Minderheit Pardini möchte eigentlich das Kapitaleinlageprinzip rückgängig machen. Das Kapitaleinlageprinzip ist steuersystematisch begründet. Es bewirkt eine Gleichbehandlung von Grund- und Stammkapital einerseits und Einlage- und Aufgeldern und Zuschüssen andererseits. Beide Kategorien dieser Einlagen stammen aus bereits versteuertem Steuersubstrat. Man würde also damit noch einmal eine Doppelbesteuerung schaffen. Das ist aus steuersystematischen Gründen klar abzulehnen.
Zusammengefasst bitte ich Sie, bei der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben, mit Ausnahme des Teilbesteuerungsverfahrens; da wäre uns der Antrag der Minderheit I (Schelbert) sympathisch, der den Entwurf des Bundesrates aufnimmt.