Walti Beat · Nationalrat · 2016-03-16
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag II (Schelbert) will die NID streichen. Wir lehnen diesen Antrag ab. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf Sicherheitseigenkapital ist ein wichtiges Instrument für die Erhaltung und Ansiedlung von Konzernfinanzierungsaktivitäten. Das wiederum ist der Nukleus für zentralisierte Konzernfunktionen von internationalen Unternehmensgruppen aller Grössen, die Einkauf, Planung, Logistik und Forschung sowie Entwicklung umfassen. Solche Gesellschaften sind sehr attraktive Ansiedlungskandidaten, sie bieten regelmässig interessante und gut bezahlte Arbeitsplätze mit hoher direkter und indirekter Wertschöpfung, die wir uns nicht entgehen lassen sollten. Allerdings sind solche Gesellschaften auch sehr mobil; das Risiko der Abwanderung, wenn sie denn schon da sind, und der Steuerausfälle ist konkret. Vom Umfang des betreffenden Steuersubstrats haben Sie gehört, das will ich nicht noch einmal wiederholen.
Immerhin stellt der Bericht des Bundesrates über die Abschätzung der Regulierungsfolgen fest, dass gerade in diesem Bereich die Dynamik des Wettbewerbs so gross ist, dass die Chance, dass sich diese hier geforderte Massnahme innert kurzer Zeit rechnet, real ist. Wichtig ist diese Massnahme auch für die Kantone, die weniger Spielraum bei allgemeinen Steuersatzsenkungen haben. Für sie ist dieses Instrument besonders wichtig. Anders, als Herr Schelbert gesagt hat, reduziert dieses Instrument den Druck auf den Steuerwettbewerb, der ansonsten noch gravierender werden würde, weil der Abwanderungsdruck grösser würde. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass abgesehen von der Steigerung der steuerlichen Attraktivität diese Massnahme ein konkreter Anreiz zur Stärkung der Eigenkapitaldecke von Firmen ist; sie stärkt damit auch deren Krisenresistenz.
Der Antrag der Minderheit I (Matter) hingegen geht uns zu weit. Summarisch gesagt würde er einfach Tür und Tor für kreative Steuerplanungen auch von Privaten öffnen. Ich sehe, dass es sicher Situationen gibt, in denen sich das Ergebnis rechtfertigen lässt, aber hier wäre der Bogen unserer Meinung nach überspannt.
Der Step-up, der Gegenstand des Minderheitsantrages Birrer-Heimo ist, ist hingegen ein gutes Instrument. Die Steuerbefreiung für aufgedeckte stille Reserven und Goodwill bei Zuzug ist ein guter Anreiz für Unternehmen, in die Schweiz zu kommen. Der Step-up ist auch international regelkonform und legitim. Er ist auch steuersystematisch richtig, weil die betroffenen Werte vor Beginn der Steuerpflicht in der Schweiz geschaffen werden und damit hier nicht zu besteuern sind. Er ist auch sachlich richtig, weil im umgekehrten Fall solche Werte spiegelbildlich bereits heute und auch in Zukunft bei Wegzug besteuert werden.
Ich bitte Sie, hier alle Minderheitsanträge abzulehnen.