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Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-03-16

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Zu Block 3 fünf Punkte:

1. Fakultative Kapitalsteuer: Wir bitten Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit geht mit der fakultativen Kapitalsteuer für die Kantone zu weit; sie geht hinter bestehendes Recht zurück. Der Bund würde hier zwar 63 Millionen Franken gewinnen, aber die Kantone hätten, wenn alle es ausführen würden, 1,6 Milliarden Franken Steuerausfälle statisch. Natürlich werden das nicht alle Kantone machen, aber wir sollten nicht zu viel Spielraum eröffnen. Im Sinne von "das Fuder nicht überladen" werden wir der Mehrheit zustimmen. [PAGE 473]

2. Patentbox: Hier schlagen wir vor, der Mehrheit zu folgen. Wir wollen eine Grenze für alle Massnahmen bei 80 Prozent und nicht eine Grenze bei 90 Prozent, wie sie der Ständerat beschlossen hat. Die 90 Prozent sind eventuell sogar schlechter als keine Regelung, weil sich nämlich mit der variablen Regelung durchaus eine Praxis einspielen könnte, die sich dann eben nicht an 90 Prozent orientiert. Wenn man aber 90 Prozent in die Vorlage hineinschreibt, könnte man sich daran orientieren. Hier könnte es sogar besser für das Steuersubstrat sein, wenn man die Angabe variabel lässt. Wir lassen dieses Element in der Ausgestaltung und in der Höhe ebenfalls den Kantonen gegenüber bewusst offen; sie sagen, wie sie das genau ausgestalten wollen.

3. Inputförderung: Diese ist ebenfalls ein wichtiges Tool bezüglich Forschung und Entwicklung, sie ist zusätzlich OECD-konform und dort zulässig. Zusätzlich will die Mehrheit auch einen Abzug für die ausländische Forschung und Entwicklung zulassen. Auch das ist in verschiedenen EU- und OECD-Staaten Praxis, und wir sollten diese Möglichkeit schaffen, weil sonst unsere Unternehmen nicht gleich lange Spiesse haben. Mit dem Antrag der Minderheit II (Schelbert) betreiben Sie hier eine Art Heimatschutz, die aber nicht einmal wirtschaftsfreundlich ist, sondern uns Steuersubstrat kosten kann. Ich muss hier Herrn Schelbert korrigieren: Es ist eben genau umgekehrt - die OECD-Konformität ist auch noch gegeben, wenn wir den Abzug nur im Inland zulassen, aber wenn wir das generell ermöglichen, ist es im OECD-Raum sowieso zulässig. Die Einschränkung ist noch knapp gültig, aber die Ausweitung ist sowieso OECD-konform; man muss das Gutachten dann eben richtig lesen.

Die Tools sind wiederum beide freiwillig. Die Kantone können das Tool "Forschung und Entwicklung" einsetzen, und sie können die Ergänzung betreffend das Ausland ebenfalls einsetzen, auch teilweise. Das ist alles fakultativ. Und sie können beim Abzug für Forschung und Entwicklung über 100 Prozent gehen, was eine Art indirekte Subventionierung ist. Es ist keine, aber es ist etwas, was in diese Richtung interpretiert werden kann. Es ist aber eben OECD-konform; viele Länder machen das.

Die Forschung und Entwicklung eben auch im Ausland als abzugsberechtigt zuzulassen ist sehr zentral. Es geht darum, für Firmen, die eben auch im Ausland Forschung und Entwicklung betreiben, gleich lange Spiesse zu schaffen. Indem die Kantone dieses Tool reduziert anwenden können, können sie sicherstellen, dass eben keine Mitnahmeeffekte und doppelte Subventionierungen in beiden Ländern stattfinden. Aber dadurch, dass die Möglichkeit besteht, werden solche Firmen die Forschung und Entwicklung möglicherweise in der Schweiz ansiedeln und im Ausland Auftragsforschung betreiben, und sie können das teilweise abziehen.

Was aber viel wichtiger ist: Wenn dieses Element besteht und diese Firmen hier sind, dann geht es um die Verwertung der Patente. Die Verwertung der Patente ist in der Wertschöpfungskette entschieden höher angesiedelt. Wenn wir die Vorschussinvestitionen im Ausland ebenfalls anrechnen, werden wir Firmen gewinnen, die eben genau deshalb sagen: Der Standort Schweiz ist sehr gut und besser - auch wegen der anderen Faktoren. Sie werden sich entsprechend in der Schweiz ansiedeln. Dann wird eben auch diese Verwertung, die steuermässig relevant ist, dazukommen.

4. Bei der maximalen Entlastung ist es zentral, der Mehrheit zu folgen, denn über diese 80-Prozent-Regel garantieren wir, dass eben keine Schlaumeiereien stattfinden, wie Herr Egloff sie mit seinem Minderheitsantrag will, mit dem dann im schlimmsten Fall jemand sogar noch Geld herausbekommen könnte, wenn ein Kanton es ungeschickt machen würde. Ich möchte schon pro memoria festhalten, dass wir bei Block 4 bei Artikel 78h der Minderheit Ritter folgen wollen, die ebenfalls den Step-up in die 80-Prozent-Regel einbeziehen will, damit auch dort keine Schlaumeiereien entstehen.

5. Wir unterstützen die Minderheit Walti Beat bei der Kapitalsteuerermässigung, mit der es auch möglich sein soll, die Darlehen anzurechnen. Die Finanzdirektoren werden mit dieser Massnahme von uns erhört. Der Ständerat soll aber hier die Verfassungsmässigkeit nochmals klären, und sobald dies erfolgt, hat die GLP-Fraktion hier auch kein Problem mehr. Heute schaffen wir aber die Differenz, indem wir der Minderheit zustimmen, denn wenn wir das nicht machen, ist keine Differenz mehr da.

Fazit zu Block 3: immer der Mehrheit folgen, ausser bei der Minderheit Walti Beat zur Ermässigung der Kapitalsteuer.