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Müller Leo · Nationalrat · 2016-03-16

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-16

Wortprotokoll

Die vorberatende Kommission unseres Rates hat für die Entlastungsbegrenzung ein neues System entwickelt. Wie vorhin beschlossen, soll die zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt werden. Das System für die Entlastungsbegrenzung sieht nun entgegen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates folgende Änderung vor: Die Entlastungsbegrenzung soll nicht mehr für einzelne Gefässe separat geregelt werden, sondern insgesamt, und zwar aus Sicht der CVP über vier Gefässe, nämlich über die Patentbox, über die Inputförderung, über die zinsbereinigte Gewinnsteuer und auch über die Abschreibung gemäss Artikel 78h StHG. Zu Letzterem kommen wir ja noch bei Block 4.

Mit diesem von der WAK unseres Rates neuentwickelten System soll verunmöglicht werden, dass es Fälle gibt, bei denen aufgrund von Abzugsmöglichkeiten keine Steuern mehr zu entrichten wären; das wollen wir nicht. So soll die gesamte Entlastung über alle Gefässe insgesamt maximal 80 Prozent betragen können. Dies alles soll in den Artikeln 25b und 78h StHG geregelt werden. Bereits jetzt bitte ich Sie, bei Block 4 dem Antrag der Minderheit Ritter zu Artikel 78h StHG zuzustimmen. Mit der Zustimmung würde das Gesamtkonzept vervollständigt.

Die CVP-Fraktion lehnt aber den Minderheitsantrag Aeschi Thomas zu Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 1bis StHG ab. Die CVP will nicht, dass die Kapitalsteuer für die Kantone fakultativ wird. Sie soll wie heute für juristische Personen obligatorisch sein.

Ebenso lehnt die CVP-Fraktion den Antrag der Minderheit Jans ab. Dieser Antrag passt nicht ins neue Konzept der Entlastungsbegrenzung.

Des Weiteren lehnt die CVP-Fraktion den Antrag der Minderheit II (Schelbert) ab. Die CVP will das Instrument der Inputförderung einführen. Es ist ein ganz wichtiger Pfeiler bei dieser Gesetzesrevision. Das Herausbrechen dieses Pfeilers würde, bildlich gesprochen, das Gebäude zum Einsturz bringen. Deshalb bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Die CVP-Fraktion unterstützt bei diesem Block drei Minderheitsanträge, so auch den Antrag der Minderheit Feller zu Artikel 24a Absatz 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes sowie den Antrag der Minderheit I (Barazzone) zu Artikel 25a Absatz 2 des Steuerharmonisierungsgesetzes.

Beim Minderheitsantrag Feller geht es darum, dass die Ausführungsbestimmungen zu den vergleichbaren Rechten periodisch überprüft werden sollen. Das wollen wir, und deshalb stimmen wir hier zu.

Die Begründung des Minderheitsantrages I (Barazzone) haben Sie bereits vom Antragsteller gehört. Die CVP-Fraktion stützt diese Begründung und unterstützt demzufolge diesen Minderheitsantrag.

Ich bitte Sie, den Anträgen so zu folgen, wie ich das jetzt skizziert habe.