Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-03-16
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-16
Wortprotokoll
In diesem letzten Block der Vorlage 1 behandeln wir das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich. Wir sprechen hier also über den NFA.
Mein erster Antrag, der Antrag meiner Minderheit zu Artikel 5, betrifft die Solidarhaftung. Ich beantrage Ihnen, dass die Solidarhaftung über einen einfachen Finanzausgleich mit einem fixen Abschöpfungssatz auf dem überschüssigen standardisierten Steuerertrag gemildert wird. So wird sichergestellt, dass eine wirtschaftliche Schwächephase eines Geberkantons zwar weiterhin zu höheren Beiträgen der übrigen Geberkantone führt, dass jedoch die Beitragsschwankungen deutlich vermindert werden. Das Ziel ist es, mit dieser neuen Regelung die Planbarkeit der zu zahlenden Beiträge zu erhöhen, da die gegenseitige Abhängigkeit bei den Zahlungen der Kantone abnimmt.
Mit einem zweiten Minderheitsantrag fordern wir, dass mit Artikel 23a Absatz 5 die Ergänzungsbeiträge für die Übergangsphase nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III nur so weit ausgerichtet werden sollen, wie sie nötig sind, damit ein Kanton das Mindestziel erreicht. Wir wehren uns damit gegen ein Giesskannenprinzip, wie es vom Bundesrat vorgeschlagen wird.
Mit der Einführung des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2003 über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) wurde für jene Kantone, welche mit dem NFA weniger Geld als mit dem alten System erhielten, der sogenannte Härteausgleich definiert. Dieser verhindert, dass ressourcenschwache Kantone seit dem Systemwechsel im Jahr 2008 finanziell schlechtergestellt werden. Folgende Kantone erhalten Geld aus dem Härteausgleich: Freiburg, Neuenburg, Bern, Jura, Luzern, Obwalden und Glarus. Da die Unternehmenssteuerreform III den NFA grundsätzlich neu regelt, wäre es nicht verhältnismässig, die im Jahr 2008 schlechtergestellten Kantone über das Jahr 2030 hinaus für den Systemwechsel mit dem Filag vom 3. Oktober 2003 zu entschädigen. Bei unserem weiteren Minderheitsantrag, ebenfalls zu Artikel 23a Absatz 5, geht es darum, den Härteausgleich per 2030 - sechs Jahre früher als geplant - abzuschaffen.
Ich spreche nun noch für die Fraktion zu vier Anträgen: Bei Artikel 23a Absatz 1 Filag bitte ich Sie, die Einzelanträge Müller Leo, Feller und Aeschi Thomas zu unterstützen. Wir nehmen den Mehrheitsantrag auf, streichen aber den letzten Satz. Dies entspricht dem Antrag, den wir in der Zwischenzeit intern nochmals abgesprochen und mit zahlreichen Kantonsregierungen nochmals koordiniert haben. Ich bitte Sie, hier diesen Anträgen, die einer Anpassung des Mehrheitsantrages entsprechen, zuzustimmen.
Weiter bitte ich Sie, bei Artikel 78h StHG der Minderheit Ritter zu folgen. Wir haben in der Kommission den Antrag Ritter noch nicht unterstützt, nun aber sind wir darauf eingeschwenkt. Wir bitten Sie also, ebenfalls darauf einzuschwenken und die Minderheit Ritter zu unterstützen.
Schliesslich zu den Anträgen auf Seite 36 der Fahne zu Artikel 196: Da haben wir verschiedene Optionen für die Rückerstattung des Kantonsbeitrages. Der heutige Beitrag beträgt 17 Prozent der direkten Bundessteuer, welche der Bund zurück an die Kantone erstattet. Aufgrund des Konzepts Vertikalausgleich möchten wir Sie bitten, die Rückerstattung bei 17 Prozent zu belassen, den Kantonen also nicht mehr Geld zu geben als heute, im Gegenzug aber die auf eidgenössischer Ebene angesiedelte Gewinnsteuer von 8,5 Prozent auf 7,5 Prozent zu senken. Wir denken, dass es ehrlicher und steuergerechter ist, wenn die Bundesgewinnsteuer von 8,5 auf 7,5 Prozent gesenkt wird, statt dass die Rückerstattung an die Kantone erhöht wird. Sie schaffen damit faktisch eine Steuerharmonisierung. Im Kanton Waadt, wo an diesem Wochenende über einen Gesamtsteuersatz von weniger als 14 Prozent abgestimmt wird, würde z. B. die Bundessteuer in Zukunft bei 8,5 Prozent liegen, aber die Kantonssteuer nur noch bei etwa 5 Prozent; dies im Gegensatz zu heute, wo es ebenfalls eine Bundessteuer von 8,5 Prozent gibt und die kantonalen Steuern über 10 Prozent betragen. In Zukunft würden zwei Drittel über eidgenössische Steuergesetze und nicht mehr über kantonale erhoben; das wäre also eine faktische Steuerharmonisierung.
Das heisst, in erster Linie bitte ich Sie, bei Artikel 196 den Antrag meiner Minderheit II zu unterstützen; wenn nicht, dann bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen, welche fordert, gemäss Entwurf des Bundesrates den Anteil der Kantone bei 20,5 Prozent zu belassen. Wir sind sehr wohl bereit, hier auf den Kurs des Ständerates einzuschwenken - also auf 21,2 Prozent -, wenn wir sehen, dass der Ständerat bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer auf unseren Kurs einschwenkt.
Der Ständerat hat, wie Sie wissen, in der ersten Beratung die zinsbereinigte Gewinnsteuer abgelehnt. Wir haben sie jetzt beschlossen. Wir hoffen jetzt darauf, dass uns der Ständerat bei der nächsten Debatte in der Sommersession folgt. Wenn das Geschäft dann ein zweites Mal in unseren Rat kommt, sind wir sehr gerne bereit, die Kantone für diese Ausfälle entsprechend zu entschädigen und auf 21,2 Prozent hinaufzugehen. Aber ich bitte Sie hier aus taktischen Gründen, jetzt noch bei 20,5 Prozent zu bleiben, damit wir auch sicher sind, dass uns der Ständerat in jener Frage folgt.
Einen weiteren Antrag sehen Sie auf Seite 36 bei Artikel 196 Absatz 4: Eine Minderheit de Buman möchte hier einfügen, dass die Kantone auch die Gemeinden berücksichtigen müssen. Wir möchten Ihnen aus institutionellen Gründen davon abraten, diesen Absatz aufzunehmen. Wenn nämlich plötzlich der eidgenössische Gesetzgeber den Kantonen dreinredet, wie sie was zu regeln haben, dann ist das ein Bruch mit der institutionellen Struktur, die wir hier in der Schweiz kennen. Wir sind der Meinung, wir sollen den Kantonen zwar die entsprechenden Vorgaben machen, aber wie die Kantone das dann auf ihre Gemeinden herunterbrechen, soll die Angelegenheit der kantonalen Parlamente sein. Das sollen nicht wir auf eidgenössischer Stufe festlegen.
Entsprechend bitte ich Sie, hier den Antrag der Minderheit de Buman abzulehnen.