Leu Josef · Nationalrat · 2002-03-12
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-12
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt die Stossrichtung der vorliegenden Revision und wird deshalb auf die Vorlage eintreten. Das Bewährte soll erhalten und das Verbesserungsfähige optimiert werden. Folglich werden wir alle [PAGE 210] Anträge, welche die allgemeine Stossrichtung relativieren oder nicht unterstützen, ablehnen.
Heute gibt es 7000 bis 8000 Zivildienstleistende. In Zukunft geht es darum, dass dem Zivildienst im nationalen Interesse mehr Tiefgang gegeben werden kann. Genau diesem Anliegen wird mit der vorliegenden Revision Rechnung getragen. Es bestehen jetzt konkrete Vorstellungen, welche Zwecke mit den Zivildienstleistenden erfüllt und welche Wirkungen im öffentlichen Interesse erzielt werden sollen. Das ist eine Grundvoraussetzung für die Vollzugsstelle des Zivildienstes, denn dieses Amt steht seit 1999 unter dem Regime Leistungsauftrag und Globalbudget. Im New Public Management wird somit nicht nur gefragt, wie viele Zivildiensttage erbracht wurden, sondern auch, welche Wirkungen damit erzielt wurden.
Die CVP-Fraktion nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Zivildienst als ziviles Instrument des Bundes im Rahmen der Sicherheitspolitik wahrgenommen und eingesetzt werden soll. So soll der Zivildienst vermehrt im Dienst und im Bereich der Existenzsicherung tätig werden. Die laufende Armeereform ist einer der Gründe, weswegen die Revision des Zivildienstgesetzes angegangen werden muss. Die Armeereform bestimmt unter anderem die Zulassung zum Zivildienst im Zusammenhang mit der Rekrutierung in die "Armee XXI".
Unsere Fraktion nimmt mit Sorge die Tatsache zur Kenntnis, dass die Zahl der Ausmusterungen auf dem "blauen Weg" mit der Einführung des Zivildienstes nicht zurückgegangen ist. Wir wissen aber auch, dass die heutige Verfassungsgrundlage wenig Spielraum bietet, um eine neue Praxis einzuleiten. So willkommen der Einbezug von Militärdienstuntauglichen oder -unwilligen in den Zivildienst auch wäre - bei der Schaffung der Verfassungsgrundlage wurde nur von einer Lösung für Personen mit Gewissensproblemen gesprochen.
Hinterher den Wortlaut der Verfassung umzudeuten ist nicht unsere Sache. Die Politik wird aber in Zukunft gefordert sein, jene, die sich locker über den "blauen Weg" abmelden - in vielen Fällen sind es einfach Drückeberger aus sozial privilegierten Schichten -, für einen praktischen Dienst an der Allgemeinheit zu erfassen, sei es in der Armee, im Zivildienst oder im Zivilschutz. Mit dem neuen, länger dauernden und differenzierteren Rekrutierungssystem unter "Armee XXI" ist ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung gemacht worden. Darum ist unsere Fraktion der festen Auffassung, wir sollten unsere Kräfte dafür verwenden, dass die heute laufende Hauptreform, nämlich die Armeereform, zeit- und sachgerecht umgesetzt werden kann.
Das schliesst nicht aus, dass vielleicht schon bald erneut eine Grundsatzdiskussion wie vor zehn Jahren im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Zivildienstes zu führen ist. Diese Diskussion steht aber heute nicht an. Daher verstehen wir die vorliegende Revision des Zivildienstgesetzes nicht als geeignet - es fehlt auch eine Verfassungsgrundlage -, einen Paradigmenwechsel einzuführen. Es geht, wie ich schon erwähnt habe, lediglich um eine Optimierung.
Die CVP-Fraktion bleibt somit bei der Überzeugung, dass der Zivildienst Teil der allgemeinen Wehrpflicht ist. Wir sind demzufolge dagegen, dass von Gewissensgründen abgesehen wird; wir sind gegen den generellen Verzicht auf eine Anhörung der Gesuchsteller und gegen die gleich lange Dauer von Militär- und Zivildienst.
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Antrag Wiederkehr auf Rückweisung abzulehnen und in der Detailberatung mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen.