Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-03-16
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-03-16
Wortprotokoll
Ich darf noch die Haltung der Grünliberalen zu Block 4 bekanntgeben.
Der erste Punkt betrifft die Korrekturen im Finanzausgleich, die von den Minderheiten Aeschi Thomas vorgeschlagen werden. Wir sind der Ansicht, dass man Korrekturen im Finanzausgleich gerne diskutieren kann, dass dies aber nicht im Rahmen dieser Vorlage geschehen sollte. Es braucht ein sauberes Vorgehen, und wir müssen das getrennt anschauen. Das betrifft Artikel 5 Filag. Das Gleiche gilt für die Obergrenze der Ergänzungsbeiträge, die der Bund den Kantonen abliefern muss, und für die Aufhebung der Härtefallklausel in Artikel 23a Absatz 5.
Wir sind offen für eine Diskussion dieser Punkte, aber im Rahmen einer anderen Vorlage: Wir sollten nicht mit dieser Reform auch gleich noch den Finanz- und Lastenausgleich anpassen.
Der zweite Punkt betrifft die Aufteilung der Beträge zwischen Bund und Kantonen in Artikel 196 DBG. Die Kantone erhalten mit den jetzt beschlossenen Instrumenten einen grossen Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer Besteuerung. Um den grösseren Teil abzufedern, ist der Bund bereit, da etwas zu übertragen. Das ist auch richtig. Aufgrund von Modellrechnungen zum zukünftigen Verhalten der Kantone will der Bundesrat die Kantone sogar in einem höheren Ausmass als ursprünglich vorgesehen an den Einnahmen aus der direkten Bundessteuer beteiligen, nämlich zu 20,5 statt zu 17,5 Prozent. Der Ständerat hat diesen Anteil in seiner ersten Debatte nochmals erhöht, nämlich auf 21,2 Prozent. Wir sind der Ansicht, dass hier die Interessen der Kantone zu hoch gewichtet werden; es gibt auch eine politische Verantwortung für die Bundesfinanzen. Wir werden hier deshalb die Mehrheit und damit den Bundesrat unterstützen und bitten Sie, dasselbe zu tun.
Dann liegt bei Artikel 196 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ein Minderheitsantrag de Buman vor, und es lag ein Einzelantrag Moser vor; dieser wurde zurückgezogen. Die beiden Anträge nehmen die Diskussion auf, wonach die Kantone bei den Auswirkungen die Gemeinden zu berücksichtigen haben. Die Minderheit de Buman will die Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Gemeinden ins Gesetz aufnehmen. Eine Mehrheit möchte das nicht ausdrücklich im Gesetz festhalten. Im Sinne eines Kompromisses wollten wir hier vorschlagen, dass wenigstens die zehn grössten Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern ausdrücklich aufgeführt werden. Dieser Einbezug ist für uns aufgrund demokratiepolitischer Argumente nötig. Alle Massnahmen, die die Kantone treffen, berühren Städte und grosse Gemeinden meist überdurchschnittlich. Sie haben einen höheren Anteil juristischer Personen als andere, und die Auswirkungen können sehr gross sein, weit grösser für Städte als etwa für kleine Kantone.
Wir brauchen eine Reform, hinter der auch die Städte stehen können. Es ist nicht der Bund, sondern es sind die Kantone, welche die Verpflichtung haben, die Auswirkungen auf die Städte bzw. auf die Gemeinden - gemäss Minderheit de Buman - zu berücksichtigen. Wir werden deshalb hier den Antrag der Minderheit de Buman unterstützen.
Wir unterstützen selbstverständlich auch den Antrag der Minderheit Ritter zu Artikel 78h, wonach alle Entlastungen unter die 80-Prozent-Regelung gestellt werden. Die Begründung dazu ist bereits erfolgt.
[VS]