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Gössi Petra · Nationalrat · 2016-03-17

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-17

Wortprotokoll

Zuerst sage ich etwas Grundsätzliches zu den Anträgen, die das Filag betreffen: Es ist für den Standort Schweiz enorm wichtig - das wurde gestern auch von Herrn Bundesrat Maurer betont -, dass die Unternehmenssteuerreform III möglichst schnell umgesetzt werden kann. Die Alternativen, die wir haben, präsentieren sich düster: Wenn die kantonalen Steuerstatus aufgegeben werden müssen und die Kantone keine neuen Werkzeuge in der Hand haben, um im internationalen Steuerwettbewerb ein ernstzunehmender Player zu sein, wird die ganze Volkswirtschaft verlieren.

Die Diskussion um den NFA haben wir im letzten Sommer geführt, und der nächste Wirksamkeitsbericht geht in rund zwei Jahren in die Vernehmlassung. Deshalb ist es unseres Erachtens nicht zielführend - es kann die Unternehmenssteuerreform III sogar gefährden -, wenn wir heute die Tür aufstossen für Anträge, deren Inhalt wir bereits im letzten Sommer in Zusammenhang mit dem Wirksamkeitsbericht zum NFA diskutiert haben.

In einem Punkt muss ich dem Anführer der Minderheit aber Recht geben. Hätte uns der Bundesrat bereits bei der Diskussion um den Wirksamkeitsbericht die Möglichkeit gegeben, Anträge zum Filag zu stellen, bliebe heute nicht ein schaler Nachgeschmack. Denn dann wären die Anträge, die nun auf dem Tisch liegen, im Plenum bereits inhaltlich diskutiert worden.

Aber richten wir unseren Blick nun vorwärts, denn wir können nur die Zukunft gestalten. Es wurde eine Arbeitsgruppe unter der Führung von Franz Marty zum NFA initialisiert, und ich vertraue auf die Arbeit, die dort gemacht wird. Ich setze meine Hoffnung auch in die Arbeit der kantonalen Finanzdirektoren. Deshalb bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, bei den Anträgen zum Filag die Mehrheit zu unterstützen.

Ich persönlich werde den Minderheitsantrag betreffend die Milderung der Solidarhaftung unterstützen, denn zu dieser Thematik habe ich bereits einmal einen Vorstoss (15.3702) eingereicht.

Beim Step-up werden wir die Minderheit Ritter unterstützen. Wenn Unternehmen freiwillig bereits vor Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III den Steuerstatus aufgeben und in die ordentliche Besteuerung wechseln, ist dies im NFA ebenfalls zu berücksichtigen. Sonst wird es bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials zu Verzerrungen kommen. Da die Statusgesellschaften für die Gewinnsteuerbasis eine derart grosse Bedeutung haben, würden ohne Berücksichtigung der gesonderten Besteuerung drastische Verwerfungen in den kantonalen Ausgleichszahlungen drohen.

Bei der Höhe des Kantonsanteils ist sich die Fraktion nicht einig. Ein Teil der Fraktion folgt dem Antrag der Mehrheit der WAK-NR, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wie vom Bundesrat vorgesehen auf 20,5 Prozent zu erhöhen. Der andere Teil möchte den Kantonsanteil auf 21,2 Prozent erhöhen und folgt damit dem Ständerat. Wir feilschen hier darum, wie viel Geld unmittelbar an die Kantone fliessen soll. Die Differenz zwischen den 20,5 Prozent und den 21,2 Prozent beträgt rund 153 Millionen Franken. Das ist der Spielraum, der sich entweder für den Bund oder die Kantone ergibt, je nachdem, welchem Antrag wir schliesslich zustimmen werden. Grundsätzlich erhalten die Kantone mit dieser Vorlage bereits gute Möglichkeiten, um die Steuerausfälle, die sie mit der Aufgabe des Steuerstatus haben werden, aufzufangen. Es ist aber auch richtig, dass der Bund bereit ist, zusätzliche finanzielle Mittel zu übertragen.

Im Weiteren bitten wir Sie, dem Minderheitsantrag Aeschi Thomas nicht zuzustimmen. Mit dieser Variante fahren ein paar wenige Kantone besser, zum Teil sogar massiv besser, aber alle anderen Kantone würden merklich weniger Beiträge erhalten. Die Unternehmenssteuerreform III darf nicht [PAGE 483] zum Instrument werden, um massive Umverteilungen von Bundesgeldern zwischen den Kantonen zu bewirken.

Nun noch zum letzten Punkt: Unseres Erachtens ist die Gemeindeebene in diese Überlegungen nicht mit einzubeziehen. Die Unternehmenssteuerreform III spielt auf der Ebene zwischen Bund und Kantonen und nicht zwischen Bund und Gemeinden. Wie und ob die Kantone die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel an die Gemeinden weitergeben wollen, ist Sache der Kantone und nicht der Legislative auf Bundesebene.